Cathomas Sep · Nationalrat · 2006-06-21
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-21
Wortprotokoll
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat das Geschäft "Umsetzung des CO2-Gesetzes" in verschiedenen Sitzungen behandelt, und an der Sitzung vom 29./30. Mai 2006 sind die nun vorliegenden Mehr- und Minderheitsanträge beschlossen worden. Aus der Sicht der Kommission kann ich zu den einzelnen Anträgen und heutigen Aussagen wie folgt Stellung nehmen:
Der Antrag der Minderheit IV (Rutschmann) sieht die Streichung von Artikel 1 vor und verzichtet damit vollständig auf ein Lenkungsinstrument. Die Begründung für diesen Verzicht liegt allein in der erwarteten Reduktionswirkung des hohen Heizölpreises. Diese Behauptung wird von der uns vom Bafu ausgehändigten Unterlage widerlegt, worin es heisst: "Mehrheitlich wird mit einer Senkung des derzeit hohen Niveaus der Ölpreise gerechnet. Beispielsweise gehen die Energy Information Administration (EIA) und die International Energy Agency (IEA) davon aus, dass die Ölpreise dank steigender Kapazität bis 2010 wieder auf 30 bis 35 Dollar pro Fass sinken werden." Damit ist also der andauernd hohe Ölpreis schon infrage gestellt. Bei einer Annahme dieses Antrages entfällt jedoch die gesetzliche Einwirkung im Falle einer Nichterreichung der im CO2-Gesetz und im Kyoto-Protokoll vorgegebenen Absenkziele.
Wir dürfen auch nicht vergessen: Auch wenn viele Heizsysteme neuer Konstruktion erstellt werden, haben wir in der Schweiz immer noch 800 000 mit Öl betriebene Heizanlagen. Bis diese umgestellt werden, wird wahrscheinlich auch einige Zeit vergehen. Es braucht Anreize, um diese Umsetzung schneller in die Wege zu leiten. Zudem hat der Bundesrat jetzt eben gesagt: Auch die rund tausend Unternehmungen, die unter dem Dach der Energieagentur der Wirtschaft Vereinbarungen abgeschlossen und sehr grosse Investitionen getätigt haben, haben dies in der Hoffnung und Erwartung gemacht, dass wir als Parlament das Gesetz, welchem wir selber zugestimmt haben, auch einhalten werden.
Die Mehrheit der Kommission - das muss hier erwähnt werden - erachtet dagegen eine Lenkungsabgabe im Grundsatz als notwendig und sinnvoll. Der wesentliche Unterschied bei den verschiedenen Anträgen liegt in der Festlegung der Bemessungskriterien und in der [PAGE 1064] Bestimmung des Zeitpunktes für die Einführung der Abgabe und die dabei vorzusehenden Abgabehöhen. Die Absenkwirkung des hohen Heizölpreises wird als effizient betrachtet. Die zusätzliche Verteuerung der Brennstoffe durch eine Lenkungsabgabe soll erst als äusserste Massnahme in Kauf genommen werden.
Bei den Anträgen der Minderheiten I (Menétrey-Savary) und II (Bäumle) wird an der Zielerreichung gezweifelt, sofern nicht umgehend eine Abgabe im Rahmen der vom Bundesrat vorgeschlagenen Höhe resp. eine noch viel höhere Abgabe in Kraft gesetzt wird. Die Kommissionsmehrheit lehnt diese Anträge mit der Begründung ab, dass nicht unnötig und zu früh Abgaben eingeführt werden sollen, die wegen der erwarteten Wirkung des hohen Heizölpreises im Moment nicht notwendig wären. Man will damit unsere Wirtschaft, aber auch unsere Bürger vor weiteren Abgaben schützen.
Mit den Anträgen der Mehrheit und der Minderheit III (Messmer) wird die phasenweise und gestaffelte Einführung einer Abgabe vorgeschlagen. Dadurch soll in erster Linie auf die Auswirkungen des hohen Heizölpreises auf den Verbrauch und auf die gleichzeitige Absenkung der Emissionen Rücksicht genommen werden. Es soll ab Anfang 2008 entweder aufgrund der Preisentwicklung, wie es beim Minderheitsantrag III vorgesehen wird, oder aufgrund des Absenkpfades gemäss CO2-Gesetz, wie im Mehrheitsantrag vorgeschlagen, die phasenweise Einführung einer Abgabe beschlossen werden.
Im Hinblick auf die Tatsache, dass im CO2-Gesetz und auch im Kyoto-Protokoll die Emissionswerte nach Massgabe der in der Schweiz in Verkehr gebrachten fossilen Energieträger als Bemessungsgrundlage festgesetzt sind, empfiehlt die Kommissionsmehrheit, den vorgeschlagenen Bezug zum Absenkpfad auch als Bemessungskriterium für die einzelnen Phasen zu berücksichtigen. Diese Bemessungsgrundlage ist kontrollierbar und nicht manipulierbar, denn dies muss doch der Fall sein, wenn das Kyoto-Protokoll, welches international angewendet wird, schlussendlich auch auf der gleichen Grundlage bemessen wird.
Der Bezug zum Heizölpreis oder zum Heizölindex und die im Antrag der Minderheit III festgesetzten Indexzahlen haben ohne Berücksichtigung der Emissionswerte einen sehr schwachen Bezug zum Absenkziel des CO2-Gesetzes. Zudem sind die in diesem Antrag festgesetzten Indexpunkte sehr tief angesetzt. Die 80 Indexpunkte beziehen sich auf einen Preis von Fr. 60.00 pro 100 Liter, die 70 Punkte auf einen Preis von Fr. 52.50 pro 100 Liter und die 65 Punkte auf einen Preis von Fr. 48.75. Wenn man weiss, dass wir in den letzten zwei, drei Jahren diese Werte gar nie unterschritten haben, und man davon ausgeht, dass die Preise hoch bleiben, dann ist es doch ganz klar, dass man gar keine Abgabe, gar kein Lenkungsinstrument, haben will.
Zur gestellten Frage betreffend die Bemessungsgrundlage: In Artikel 2 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen wird ganz klar gesagt, wie die Emissionen gemessen werden - ich verstehe nicht, wie die Kollegen Steiner und Messmer das Ganze wieder infrage stellen können -: "Die Gesamtmenge der Emissionen berechnet sich nach Massgabe der in der Schweiz für die energetische Nutzung in Verkehr gebrachten fossilen Energieträger." Da, wie wir wissen, das Heizöl besteuert und dementsprechend jeder Liter auch erfasst wird, sollte es keine Hexerei sein, am Ende eines Jahres und auch noch nach einem Jahr festzustellen, wie viel Öl effektiv in Umlauf gebracht wurde.
Der heute zur Behandlung anstehende Bundesbeschluss muss die Massnahmen zum Inhalt haben, welche zur Erreichung der im CO2-Gesetz vorgegebenen Ziele notwendig sind. Die CO2-Geschichte ist im Jahre 2010 oder 2012 nicht zu Ende. Fachleute gehen gemäss Botschaft des Bundesrates davon aus, dass wir bis ins Jahr 2100 die Treibhausgas-Emissionen um 60 bis 80 Prozent reduzieren müssen. Wenn man das weiss, ist es jetzt sicher verfehlt, die Ziele zu missachten und so zu leben, wie wir das bisher getan haben. Zudem ist die Schweiz nicht allein auf diesem Weg. Die Schweiz ist im Zusammenhang mit dem Kyoto-Protokoll an internationale Normen gebunden. Ich denke, dass diese auch für uns gut genug sein können, um unseren CO2-Ausstoss zu messen.
Zur Information: Auch die Energiedirektoren der Kantone empfehlen uns, eine CO2-Abgabe, bezogen auf den Absenkpfad, einzuführen.