Lexipedia

Rutschmann Hans · Nationalrat · 2006-06-21

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-21

Wortprotokoll

Der Antrag der Kommissionsmehrheit will von der CO2-Abgabe 100 Millionen Franken pro Jahr zur Förderung von Gebäudesanierungen verwenden. Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, diesen Antrag abzulehnen.

Das Grundanliegen, die Mittel aus einer künstlichen Energieverteuerung für Gebäudesanierungen sowie für Forschungsprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu verwenden, wäre an sich richtig. Wenn schon Geld eingezogen wird, ist es sinnvoll, es für konkrete Projekte wie Gebäudeisolationen, erneuerbare Energien und die Förderung der Energieeffizienz zu verwenden. Dann wäre es immerhin keine reine Geldumverteilungsübung. Genau das Gleiche wollten wir ja vor einigen Wochen während der Frühjahrssession mit der Einführung des Klimarappens II. Leider haben diejenigen Kreise, die jetzt die Kommissionsmehrheit bilden, den Klimarappen II und damit konkrete bauliche Massnahmen massgeblich verhindert.

Gegenüber dem abgelehnten Klimarappen II hat der heutige Antrag jedoch gravierende Nachteile. Der Klimarappen II wäre über eine Stiftung abgewickelt worden. Während der Klimarappen II praktisch sofort wirksam geworden wäre, macht der heutige Antrag eine Revision des CO2-Gesetzes notwendig. Die Gesetzesänderung muss noch in den Ständerat, und dann kommt vermutlich noch eine Differenzbereinigung. Ein sofortiger Start wäre somit nicht möglich. Die Gesetzesänderung unterliegt sodann auch noch dem fakultativen Referendum. Unklar ist der Start dieses Programms aber auch deshalb, weil die Einführung der CO2-Abgabe an die CO2-Emissionen gekoppelt ist. Ob ab dem 1. Januar 2008 aus einer CO2-Abgabe bereits Geld fliesst, ist erst im Laufe des nächsten Jahres ersichtlich. Sodann müssten für die Verteilung der jährlich 100 Millionen Franken durch den Bund zuerst die notwendige Infrastruktur und die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Ohne verbindliche Vorgaben und Richtlinien lassen sich die 100 Millionen ja kaum gerecht verteilen. Beitragsgesuche müssen von einer Amtsstelle des Bundes geprüft, begleitet und abgerechnet werden. Dazu braucht es Zeit, Personal und eine entsprechende Organisation.

Mit einem solchen Gebäudesanierungsprogramm kommt der Bund aber auch in Konflikt mit den Kantonen. Für Massnahmen im Gebäudebereich sind nämlich in erster Linie die Kantone zuständig. Die Energiedirektorenkonferenz der Kantone hat deshalb auch eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen bereits abgelehnt. Die Kantone lassen sich nicht gerne vom Bund in ihre Zuständigkeiten reinreden.

Ich beantrage Ihnen aus all diesen Gründen namens der Kommissionsminderheit, diesen vorgeschlagenen Absatz 2 von Artikel 10 des CO2-Gesetzes zu streichen.

Rutschmann Hans · Nationalrat · 2006-06-21 | Lexipedia | Lexipedia