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preparatory:AB 66996

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt - was Sie in der Zwischenzeit sicher nicht mehr überraschen wird - die Mehrheit. Denn alle Kantone kennen Regeln über die unentgeltliche Rechtspflege. Es kommt dazu, dass die Hilfe nach Artikel 14, welcher unter dem Abschnitt "Leistungen der Beratungsstellen" steht, auch juristische Betreuung in der Schweiz umfasst. Artikel 16 wiederum regelt die Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe Dritter. In Verbindung mit Artikel 16 kann also auch ein Rechtsbeistand über die Opferhilfe finanziert werden.

Im Entwurf des Bundesrates und mit dem Antrag der Mehrheit wird bezüglich der Rechtsberatung auf die konkrete Situation des Opfers abgestellt. Die Minderheit dagegen stellt für den Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsvertretung auf den Straftatbestand oder auf persönliche Kriterien ab, was dem Konzept des Gesetzes widerspricht.

Wir ersuchen Sie deshalb um Unterstützung der Mehrheit.

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