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preparatory:AB 67048

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Nach dem geltenden Opferhilfegesetz erhalten Personen mit Schweizer Nationalität und Wohnsitz in der Schweiz, die Opfer einer Straftat im Ausland werden, neben Beratungsleistungen auch Entschädigungsleistungen, sie haben auch Anspruch auf Genugtuung. Neu soll die Hilfeleistung beschränkt werden auf die Beratung. Die Genugtuung und die Entschädigungsleistungen für Opfer von Straftaten im Ausland werden gestrichen.

Mit der Minderheit beantrage ich Ihnen, Opfern mit Wohnsitz in der Schweiz, die im Ausland eine Straftat erleiden, weiterhin Anspruch auf Genugtuungsleistungen und Entschädigungsleistungen zuzubilligen. In der Vernehmlassung sprach sich ganz klar die Mehrheit derjenigen, die sich vernehmen liessen, für die Beibehaltung der Genugtuungs- und der Entschädigungsleistungen aus. Erst auf Druck der Kantone und der bürgerlichen Parteien kam der Antrag auf Streichung dieser beiden Leistungen.

Sie haben es gehört, wie argumentiert wird, warum man die Genugtuungsleistungen und die Entschädigungsleistungen bei Straftaten im Ausland streichen will. Es wurde geltend gemacht, die Selbstverantwortung müsse man wahrnehmen, man dürfe eben nicht in Risikogebiete reisen. Da frage ich Sie: War das beliebte Reiseziel Luxor vor dem Terroranschlag 1997 ein Risikogebiet? Sind Madrid und London aufgrund der Terroranschläge nun Risikogebiete? Ist eine der am meisten bereisten Städte, nämlich New York, nach dem 11. September 2001 nun ein Risikogebiet? Ist eine Reise nach Griechenland eine Reise in ein Risikogebiet, nur weil ich Gefahr laufe, da von einem schlecht versicherten Autofahrer angefahren zu werden? Ist die Osttürkei, wo soeben eine junge Frau vergewaltigt worden ist - Sie haben die Medienberichte gelesen -, ein Risikogebiet? Sie sehen, diese Abgrenzung taugt nichts.

Herr Bundesrat Blocher machte weiter geltend, die Schweiz sei im Ausland nicht für Sicherheit und Ordnung zuständig, folglich solle sie auch keine Leistungen erbringen. Diese Begründung greift zu kurz. Die Opferhilfe ist vor allem ein Zeichen von Solidarität mit den Opfern. Sie ist gerade für Opfer, die im Ausland Straftaten erleiden, sehr wichtig. Sie fühlen sich nach dem oft schwierigen Kampf um ihre Rechte im Ausland von ihrem Heimatland sehr oft im Stich gelassen. Das zeigten die anfänglich sehr harzigen Verhandlungen im Fall Luxor deutlich. Das zeigt sich auch sehr stark bei weiblichen Opfern von Sexualdelikten, die es sehr schwer haben, zu ihren Rechten zu kommen.

Herr Blocher hat als Alternative eine Versicherung angepriesen. Gegen die immateriellen Folgen von Sexualdelikten zum Beispiel gibt es keine Versicherung - leider!

Ich bitte Sie, für Straftaten im Ausland bei den bisherigen Leistungen zu bleiben. Diese Leistungen kommen nur zum Zug, wenn der ausländische Staat keine Hilfe leistet, wenn der Täter nicht zahlt, wenn kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung besteht und wenn die Straftat glaubhaft gemacht worden ist; das heisst also immer dann, wenn die Opfer auch tatsächlich auf die Leistungen angewiesen sind. Und die Leistungen lassen sich auch finanziell absolut verantworten. Die Schadenfälle im Ausland machen etwa 7 Prozent aller Opferhilfefälle aus. Wenn wir das auf die Entschädigungen umrechnen, macht das rund 250 000 Franken im Jahr, und bei den Genugtuungsleistungen sind es insgesamt rund eine Million Franken. Der Nutzen, den Sie den betroffenen Opfern damit erbringen, übersteigt die Kosten bei weitem.

Ich bin froh, dass die CVP von ihrer harten Haltung etwas abweicht und mit dem Antrag von Frau Bader mindestens in die Diskussion über die Entschädigungsleistungen und die Schadenersatzleistungen bei Straftaten im Ausland einsteigt. In diesem Sinne möchte ich für diesen Antrag danken.

Ich bitte Sie: Folgen Sie der Minderheit der Kommission, und belassen Sie es bei den bisherigen Regelungen im Gesetz.