Amherd Viola · Nationalrat · 2006-06-22
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Artikel 23 Absatz 2 sieht neu eine Plafonierung des Genugtuungsbetrages vor, und zwar bei 70 000 Franken für das Opfer und bei 35 000 Franken für Angehörige.
Die CVP-Fraktion unterstützt die Festlegung eines Maximalbetrages, damit eine Entwicklung ins Grenzenlose vermieden werden kann. Die Kantone, welche die Genugtuung bezahlen müssen, messen der Einführung eines Maximalbetrages eine grosse Bedeutung zu. Mit der Festlegung des Maximalbetrages wird auch die Subsidiarität und der Goodwillcharakter der staatlichen Leistung verdeutlicht. Der vorgesehene Maximalbetrag ist für die CVP-Fraktion aber an der unteren Grenze, eine Erhöhung scheint notwendig und richtig zu sein. Die Frage, ob ein Fixbetrag ins Gesetz aufgenommen werden soll oder ob die Maximalhöhe in anderer Form, beispielsweise entsprechend dem Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes gemäss UVG, festgelegt werden soll, verdient eine nähere Prüfung. Der Ständerat wird sich mit dieser Frage auseinander setzen können. Die CVP-Fraktion unterstützt die Festlegung eines Höchstbetrages, überlässt es aber dem Ständerat, eine Erhöhung und eine praktikable Formulierung einzubringen. Ein Teil der CVP-Fraktion wird dem Mehrheitsantrag zustimmen.