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Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-06-15

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-15

Wortprotokoll

Sie haben in der bisherigen Diskussion bereits eine Vielzahl von Aspekten gehört, welche gegen diese Initiative sprechen. Ich möchte mit meinem Votum lediglich einen Aspekt vermehrt ins Schaufenster stellen: Es geht mir darum, dass mit der Festlegung der Prämien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten - und das fordert ja die Initiative - zwingend auch die Berücksichtigung des Vermögens gefordert wird.

Was bedeutet das? Das Vermögen wird heute im steuerlichen Bereich für die Bundesebene nicht definiert; wir haben keine Bundesvermögenssteuer. Sie können aber das Vermögen hier nicht einfach auf der Seite lassen, weil bekanntlich auch ein im steuerlichen Sinne einkommensloser Millionär eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufweist als ein Nichtmillionär. Sie müssen es berücksichtigen, also müssen Sie hier auf Bundesebene eine neue "Vermögenssteuer" einführen - wir haben die nicht. Sie können auch nicht auf die Kantone abstellen; die Vermögenssteuersysteme der Kantone sind in vielen Bereichen unterschiedlich. Sie werden auch durch das Steuerharmonisierungsgesetz nicht in so grossem Ausmass gelenkt, dass Sie darauf abstellen könnten.

Wenn Sie dieser Initiative zustimmen, dann verlangen Sie also gleichzeitig auf Bundesebene ein Vermögenssteuersystem. Sie müssen die Vermögenssteuer definieren, müssen sie rechtlich regeln. Sie müssen nachher aber auch einen Apparat zur Steuererhebung einführen, denn, wie gesagt, Sie können hier nicht auf die Kantone verweisen. Das wiederum - Veranlagung usw. - bedeutet schlussendlich, dass die Erhebungskosten gegenüber einem möglichen Ertrag, der ja auch für die Reichen im Verhältnis zur angebotenen Leistung stehen muss, hier ganz erheblich sind. Es bedeutet, dass das wohl unter dem Strich kaum eine vernünftige Lösung sein kann. Wir haben mit dieser Volksinitiative auch bei dieser Betrachtungsweise eine einigermassen unausgegorene Lösung vor uns. Ich meine, auch aus diesem Grund müssen wir diese Volksinitiative ablehnen.

Wir haben aber eine Vielzahl von solchen Volksinitiativen erlebt, die die Krankenversicherung berühren. Das wiederum scheint mir doch auf einen gewissen Mangel der heutigen verfassungsmässigen Regelung hinzuweisen. Die ist nämlich in Artikel 117 wirklich ausgesprochen knapp, wenn schlicht und einfach Folgendes festgehalten wird: "Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung." Zudem kann er dann noch das Obligatorium einführen. Diese Verfassungsbasis für die Krankenversicherung ist zwar auf der einen Seite sehr generell, und das ist immer schön. Auf der anderen Seite entfaltet sie aber doch nur geringe Steuerungskraft. Daran liegt es wahrscheinlich, an diesem gewissen Vakuum, dass eben hier immer wieder neue Initiativen unterbreitet werden.

In dieser Situation müssen wir uns künftig schon fragen, ob wir die Verfassungsbasis hier nicht erweitern sollten. Wir stellen fest, dass hier auch im übrigen Gesundheitsbereich nur noch punktuelle Zuständigkeiten des Bundes erwähnt sind. Gleichzeitig frisst der Bund im einen oder anderen Punkt tatsächlich unter dem Zaun hindurch, wenn er beispielsweise die Spitzenmedizin regeln will usw. Da fehlt an sich eine Grundlage in der Verfassung. Es wäre sinnvoll, wenn wir uns - das können wir nicht heute und bei dieser Gelegenheit tun - mit diesen Fragen auch vertieft befassen würden. Ich könnte mir durchaus ein Modell in der Art und Weise des Bildungsverfassungsartikels vorstellen, wie wir ihn vor wenigen Wochen durch das Volk bestätigt erhalten haben. In eine solche Richtung können wir Überlegungen anstellen, das ist sinnvoll. Diese Volksinitiative hier bringt uns aber nicht weiter.

Ich bitte Sie auch, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.