preparatory:AB 67155
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat anerkennt in seiner schriftlichen Stellungnahme erstmals, dass eine verbesserte Einbindung der Frauen in den Erwerbsprozess ein vordringliches politisches Ziel darstellt und dass Familienpolitik nicht länger einseitig den Familienlastenausgleich fördern soll, sondern dass der Fokus vermehrt auf die Thematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu richten ist. Das ist sehr erfreulich.
Auch Sie, Herr Bundesrat Couchepin .... Ich möchte Ihnen ein Lob aussprechen, Herr Bundesrat, vielleicht würden Sie mir zuhören, besten Dank! (Heiterkeit)
Auch Sie, Herr Bundesrat Couchepin, haben vor einiger Zeit - es war auf der Petersinsel - bemerkenswerte Ziele und Visionen für eine Neuausrichtung der Familienpolitik vorgelegt. In der Zwischenzeit ist der Prozess etwas ins Stocken geraten. Ich gebe zu, auch der Gesetzgeber hat beispielsweise im Bereich der Pflegekinderverordnung Handlungsbedarf, denn absurderweise stützen sich sämtliche Vorgaben für den Betrieb von Kindertagesstätten auf diese Verordnung. Es sind jedoch nicht mehr nur soziale Probleme, welche Eltern motivieren, ihr Kind in eine Tagesstätte zu geben, sondern vielmehr der Wunsch - und dies bei aller Fürsorge und Liebe zu ihren Kindern, ich möchte das betonen -, Elternschaft und Erwerbstätigkeit zu verbinden.
Bemerkenswert ist, dass der Bundesrat in seiner Interpellationsantwort auf die von ihm vorgeschlagene Erhöhung des Zweitverdienerabzugs bei den direkten Bundessteuern, der eine finanzielle Entlastung von Zweiverdiener-Ehepaaren ist, hinweist und wörtlich ausführt: "Damit wird u. a. aber auch das Ziel verfolgt, die im geltenden Recht bestehenden Abhalteffekte für erwerbswillige Ehefrauen abzubauen." Damit berührt der Bundesrat erstmals die Tatsache, dass es volkswirtschaftlich gesehen wünschbar, um nicht zu sagen notwendig ist, dass alle in den Erwerbsprozess eingebunden sind, unabhängig von Geschlecht und Zivilstand. Ein aktuelles Diskussionspapier von Professorin Monika Bütler von der Universität St. Gallen mit dem Titel "Arbeiten lohnt sich nicht, ein zweites Kind noch weniger" bezeichnet Betreuungsgutschriften als ökonomisch effiziente Unterstützungsmöglichkeit. Eine subjektbezogene Subventionierung und Betreuungsgutschriften sind ihrer Ansicht nach allerdings an eine Erwerbstätigkeit zu knüpfen, und genau diese vonseiten der Ökonomen geforderte und gleichzeitig vonseiten der heutigen Frauen oder von vielen jungen Frauen angestrebte Erwerbstätigkeit ist des Pudels Kern.
Tatsächlich sind die Investitionen der Steuerzahlenden in diskriminierungsfreie Ausbildung dadurch zu sichern, zu amortisieren - verzeihen Sie den wirtschaftlichen Begriff -, dass die erworbenen Kenntnisse eben diskriminierungsfrei in den Arbeitsmarkt einfliessen können und das Volkseinkommen erhöhen. Damit ist - der Bundesrat betont dies zu Recht - die freie Wahl der Familienform oder Rollenteilung zu respektieren. Dies wiederum kann aber nicht bedeuten, dass eine freiwillige, historisch auf die notwendige Tieflohnpolitik in den Dreissigerjahren des letzten Jahrhunderts zurückführende Leistung der Arbeitgeber für Familienväter weiterhin auf Jahrzehnte hinaus gilt und im vollen Umfang mit der Giesskanne Geld auf alle gleich verteilt wird.
Wir müssen als Gesetzgeber vorausschauen und sind gefordert, Gesetze für die nächste Generation zu gestalten, die in zwanzig Jahren in den Arbeitsprozess eintreten wird. Dazu sind - auch hier ist dem Bundesrat beizupflichten - Modellstudien und Versuche nötig, und es sind Übergangsszenarien und Regelungen zu finden, welche den noch vorhandenen grossen Unterschieden zwischen urbanen und ländlichen Regionen Rechnung tragen. Es gab und gibt und wird wohl auch in Zukunft immer gute Gründe geben, dass man eben die als klassisch betrachtete Rollenteilung wählen wird. Sie kann indessen angesichts der real existierenden Familienverhältnisse nicht mehr allein normgebend sein.
Was also läge näher, Herr Bundesrat, als beispielsweise die Vorteile einer Teilfinanzierung über die Kinder- und Familienzulagen zu prüfen? Viele Frauen zählen darauf, was der Bundesrat in dieser Frage unternimmt und ob er am Ball bleibt. Nachdem die neu gewählte Bundesrätin, Frau Leuthard, gestern auf die Frage eines Moderators von "10 vor 10", was sie für die Frauen einbringen werde, geantwortet hat, es werde ein Ziel von ihr sein, dass die Frauen Kinder und Beruf unter einen Hut bringen könnten, können wir ja aufatmen. Ich wünsche mir, Herr Bundesrat, dass Sie den Mut, den Sie auf der Petersinsel schon einmal bewiesen haben, weiter in die Verwirklichung dieses Projektes legen.