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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2006-06-19

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-19

Wortprotokoll

Ich bringe mein Anliegen hier an, wo es um die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure der Regionalpolitik geht. Im Februar 2001 haben der Bund, die KdK, der Städteverband und auch der Gemeindeverband eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der die Agglomerationskonferenz ins Leben gerufen wurde. Damit haben die Agglomerationen eine direkte und institutionalisierte Plattform für eine Zusammenarbeit gefunden.

Mit meinem Postulat 03.3136, "Neue Regionalpolitik. Konferenz für die Entwicklung des ländlichen Raumes und der Berggebiete", habe ich den Bundesrat im Jahre 2003 ersucht, zusammen mit den Kantonen und Gemeinden die Einsetzung einer der Agglomerationskonferenz ähnlichen Konferenz für die Entwicklung des ländlichen Raumes und der Berggebiete ins Auge zu fassen. Ich habe natürlich nun diese Konferenz unter Artikel 20, wo es um die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure geht, nicht gefunden. Der Bundesrat schreibt aber in seiner Botschaft auf Seite 273 richtig: "Der Bund und die Kantone haben ihre Tätigkeiten im Rahmen der NRP gerade vor dem Hintergrund der Perspektiven der öffentlichen Finanzen wesentlich stärker aufeinander abzustimmen. Dies beinhaltet die Problemanalyse, die Programmentwicklung, die Aufgabenteilung bei der Umsetzung sowie Controlling, Reporting, Monitoring und die Evaluation." Mit einer analogen Begründung war der Bund damals für die Schaffung der Agglomerationskonferenz. Hier, beim ländlichen Raum und bei den Berggebieten, erachtet es nun der Bundesrat "derzeit" nicht als zweckmässig, eine solche Konferenz zu schaffen. Der Bundesrat möchte - das schreibt er in der Botschaft auch - "mindestens" die Evaluation der Agglomerationskonferenz abwarten. Damit bin ich einverstanden, ich bin auch mit der Lösung gemäss Artikel 20 einverstanden. Meine Frage lautet hier lediglich: Wann geschieht diese Evaluation der Agglomerationskonferenz? Wir sehen, dass nach dem Urteil des Bundesrates dieser Prüfungsauftrag meines Postulates eigentlich immer noch pendent ist.

Deshalb beantrage ich Ihnen, das Postulat 03.3136 nicht abzuschreiben. Über diesen Punkt ist nicht unter Artikel 20 abzustimmen, aber er beinhaltet eigentlich diesen Gegenstand.

Nach der Evaluation der Agglomerationskonferenz kann dieses Postulat im Rahmen des Geschäftsberichtes des Bundesrates immer noch abgeschrieben werden, wenn uns die Antwort des Bundesrates überzeugt.

Nebenbei sei doch erwähnt, dass ich etwas erstaunt bin, dass wir dem Bundesrat in Artikel 20 die alleinige Kompetenz erteilen, darüber zu entscheiden, wie die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Berggebieten und ländlichem Raum organisatorisch sichergestellt wird. Bei der Agglomerationskonferenz basiert diese Zusammenarbeit auf einer Vereinbarung zwischen den verschiedenen Akteuren.