Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-06-19
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-19
Wortprotokoll
Ich unterstütze den Antrag Fetz, und falls der Antrag Fetz nicht durchkommt, unterstütze ich den Antrag Hess Hans. Weshalb? Ich habe als ehemaliger Finanzdirektor meines Kantons immer meine grosse Mühe mit diesen Regelungen gehabt. Mein Kanton hat sich im Grundsatz auch immer gegen den Bonny-Beschluss und - schlussendlich - diese Übungen gewandt, nachher allerdings auch immer eifrig mitgemacht, wenn es darum gegangen ist, die Gebiete zu bezeichnen, welche in den Genuss dieser Freizügigkeiten des Bundes kommen würden. Ich habe immer Mühe gehabt, und einige mögen sich noch erinnern: Als wir diese Regelung das letzte Mal verlängert haben - das war in der sogenannten Lugano-Session -, haben in der Schlussabstimmung die Standesherren der beiden Appenzell und ich dagegen gestimmt. Ich möchte hier meine Meinung nicht ändern.
Schauen Sie: Die Steuererleichterung für neuzuziehende Industrieunternehmen - darum geht es ja - hat als Geste des Goodwills eines Kantons durchaus einen gewissen Stellenwert. Damit kann man anzeigen, dass eine Unternehmung willkommen sei. Man kann wirklich eine Geste machen. Ich glaube, es geht dann aber primär um den Kanton und weniger auch noch um den Bund. Faktisch - faktisch - bringen diese Steuererleichterungen aber kaum etwas. Worum geht es? Es geht doch um Unternehmen im Aufbau, welche investieren und nachher Abschreibungen machen. Die zahlen bekanntlich eh kaum Steuern. Sonst, glaube ich, sind sie nicht so wahnsinnig gut beraten. Ich habe den Eindruck, dass diese Steuererleichterung hier unter dem Strich eh nicht viel bringt. Entscheidender, viel entscheidender, ist hier die Steuerpraxis. Die Steuerpraxis wird durch die Kantone geprägt. Ich zweifle daran, dass die Steuerpraxis und das schlanke Verfahren mit den Steuerbehörden verbessert werden, wenn der Bund auch einbezogen ist.
Auch das kann ein Grund sein. Heikel wird die Geschichte wirklich dann, wenn ein Unternehmen vom einen in den anderen Kanton zieht; es ist der Antrag Hess Hans, der dieses Problem lösen kann. Es hat hier immer wieder Fälle gegeben, obwohl die Kantone untereinander ein nichtformuliertes, stilles Agreement, eine Art Gentlemen's Agreement, gehabt haben. Aber es hat auch hier immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Der Antrag Hess Hans würde dieses Problem ausräumen - einverstanden -; deshalb werde ich ihn auch unterstützen.
Was mich aber natürlich insbesondere immer bestärkt hat, mich gegen diese Regelung zu wenden, ist der Absatz 3, "der Bundesrat legt die Gebiete fest".
Ich muss Ihnen sagen: Meine Erfahrungen sind immer auch dahin gegangen, dass bei dieser Festlegung - höflich [PAGE 504] ausgedrückt - der Ermessensspielraum gross war. Ich habe das natürlich insbesondere dann merken können, wenn im eigenen Kanton der eine Bezirk zum Privileg gekommen ist und der andere Bezirk nicht und ich die grösste Mühe hatte, das irgendjemandem zu erläutern. Ich habe nie ganz durchgesehen - auch wenn ich die entsprechenden Rechtsbestimmungen natürlich durchaus kenne -, nach welchem Massstab hier gehandelt worden ist, und habe auch bei diesem Punkt grosse Mühe mit der Gesamtregelung dieser Steuererleichterungen. Wenn die Kantone diese vornehmen - von mir aus! - ist das Sache der Steuerharmonisierung; hier sprechen wir aber von der direkten Bundessteuer.
Ich bitte Sie, hier auf diese Regelung künftig zu verzichten.