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Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-06-19

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-19

Wortprotokoll

Es ist heute wohl unbestritten, dass auch die schweizerische Landwirtschaft in einem Umfeld produziert, welches weitgehend von der EU vorbestimmt ist, die uns ja umgibt. Dies wird nur schon dadurch nahe gelegt, dass heute eine Vielzahl von Konsumentinnen und Konsumenten ihre Lebensmitteleinkäufe "ännet der Grenze" vornimmt, aber auch Landwirte selbst Produktionsmittel auf die eine oder andere Art ausserhalb unseres Landes erwerben.

Unter diesen Vorzeichen ist Freihandel mit der EU auch für den Agrarbereich zweifellos prüfenswert. Damit sei gleich auch die Frage erlaubt, weshalb hier eine Einengung auf die Landwirtschaft und jene Wirtschaftszweige erfolgen soll - ich zitiere den Interpellanten -, "welche mit der Landwirtschaft zusammenhängen". Er ist also prüfenswert, aber es stellen sich rasch die Fragen nach dem Umfang des Freihandels und nach den Begleitmassnahmen. Wir haben es auch vom Vorredner gehört: Begleitmassnahmen sind bei einer solchen weiteren Marktöffnung dann offenbar notwendig. Dass es wichtig ist, diese Fragen sauber abzuklären, bevor der entscheidende Schritt getan wird, versteht sich eigentlich von selbst, hat sich aber gerade eben wieder beim bilateralen Vertrag über die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte gezeigt, nämlich bei der sogenannten Doppelnulllösung beim Zucker - bereits Freihandel also! Sie kennen meine Interessenlage hier. Dort ist rasch eine Diskrepanz zwischen den administrierten Preisen der EU und den Preisen der Schweiz entstanden - übrigens durchaus nicht zum Schaden der Zuckerfabriken -, die sich mit dem Weltmarktpreis bewegen. Die Lehre aus dieser Übung kann im Übrigen in aller Klarheit sein, dass Agrarfreihandel mit der EU bedeutet, dass wir dann an den administrativ festgesetzten EU-Preisen "hängen" - mit allen Vor- und Nachteilen, auch für die verarbeitende Industrie.

Die Frage nach dem Umfang des Freihandels geht dahin, wie weit die ganze Produktionskette einbezogen wird. Zu Recht spricht die bundesrätliche Antwort dabei von der eigentlichen Agrarproduktion - von dieser hat mein Vorredner primär gesprochen -, dem vorgelagerten Beschaffungsmarkt und auch von den nachgelagerten Stufen.

Noch aber bleibt hier viel Interpretationsspielraum. Gehören beispielsweise Transporte oder Energie auch dazu? Wie weit geht die Verarbeitungsstufe 2? Die eben erwähnte Preisinsel Schweiz bemerkt der Kunde erst am Ladentisch. Was geschieht also mit dem Handel? Solche Fragen sind vorweg zu klären. Sodann wird aber rasch der Ruf nach Begleitmassnahmen immer lauter - nicht nur für die Landwirtschaft selbst, sondern auch für die vor- und nachgelagerten Bereiche. Es ist ja durchaus legitim, wenn auch hier nach gleich langen Spiessen gerufen wird und analoge Rahmenbedingungen gefordert werden. Dabei geht es aber wohl nicht nur um staatliche Auflagen - etwa im Arbeitsbereich, Bewilligung von Schichtarbeit usw., im umweltrechtlichen, baupolizeilichen oder auch im gesundheitspolizeilichen Bereich, von der GVO-Thematik bis zu den Tierarzneimitteln -, sondern auch um das schweizerische Kostenumfeld generell, welches dann bald einmal dem EU-Niveau anzupassen sein wird, also rasch auch über die direktbetroffenen Branchen hinaus.

Dann aber sprechen wir von Löhnen - ich meine damit keineswegs Dumping -, wir sprechen von Transport-, Energie- oder Baukosten. Wir müssen dann auch wissen, wie wir damit umgehen, dass in der EU - und ihren Mitgliedstaaten nochmals - für Anlagen der ersten Verarbeitungsstufen grosszügige Investitionskredite geleistet werden, zinslos, kaum rückzahlbar - und für Werkschliessungen gleich noch einmal. Wollen wir auch das? Jedenfalls wird es unter diesem Gesichtswinkel müssig, von einem schweizerischen Zinsvorteil zu sprechen.

Umgekehrt kann hier aber eine weitere Subventionswirtschaft mit entsprechender Bürokratie auch keine Lösung sein. Die möglichst hohe Wertschöpfung, von welcher der Bundesrat in seiner Antwort spricht, ergibt sich in aller Regel erst bei der Verarbeitung der landwirtschaftlichen Produkte. Die weitere Spezialisierung hat Grenzen, und in aller Regel fallen auch schlechter verwertbare Nebenprodukte an.

Auch hier stellen sich reihenweise Fragen, die vor allem die bisher geltenden staatlichen Auflagen - gerade etwa für diese Nebenprodukte - betreffen. Sie müssen beantwortet werden, bevor wieder Gespräche anbegehrt werden. Hierzu ist eine saubere Auflistung aller sich stellenden Fragen vorweg zu erstellen und zu diskutieren. Sollte dies nicht möglich sein, ist die weitere Öffnung - und ich spreche immer von Öffnung - aber dann wohl gescheiter über die Evolutivklausel des bisherigen Vertragswerks zu suchen. Wir haben damit zumindest Alternativen, und ich bitte den Bundesrat, sein weiteres Vorgehen, auch aufgrund gemachter Erfahrungen - wir haben vorhin von Amerika gesprochen - sehr genau zu überlegen. Auch ich teile die Auffassung, dass eine Öffnung kommen wird und muss. Die Frage ist wie, auf welchem Weg und in welchem Umfang.