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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2006-10-04

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-04

Wortprotokoll

Es ist unbestritten, dass wir bei allen baulichen Massnahmen Sorge zu unserer Umwelt tragen müssen. Seit dem Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes mit all seinen Verordnungen leiden wir aber unter einem Verfahrensperfektionismus ohnegleichen. Bei allem Respekt vor den berechtigten Umweltanliegen kann es nicht sein, dass bald bei jedem grösseren Bauvorhaben in unserem [PAGE 1505] Land vor dem Erhalt einer Baubewilligung ein jahrelanger Hindernislauf absolviert werden muss. Zu diesem Hindernislauf zählen die viel zu komplizierten und kostspieligen Umweltverträglichkeitsprüfungen und die allzu vielen Rechtsmittel. Unter diesen Verhältnissen leiden unsere Wirtschaft, viele private Investoren und die öffentliche Hand. Es ist deshalb wichtig, dass wir die Umweltschutzgesetzgebung von unnötigem Ballast befreien und damit ihre Akzeptanz erhöhen.

Die parlamentarische Initiative Hofmann Hans, welche unter anderem das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung beschleunigen und auf das zwingend Notwendige beschränken will, geht in die richtige Richtung. Die UVP ist bei vielen Bauvorhaben ein wesentlicher Faktor und bedeutet für die betroffenen Bauherren einen grossen finanziellen und zeitlichen Aufwand. Daher ist es wichtig, dass nur dort eine UVP verlangt wird, wo Bauten und Anlagen Umweltbereiche erheblich belasten können. Wichtig sind auch vernünftige Schwellenwerte und die Bezeichnung des geeigneten Verfahrens. Gemäss geltendem Recht bezeichnet der Bundesrat die Anlagetypen, die der UVP unterstehen. Er kann auch entsprechende Schwellenwerte festlegen, ab denen eine Prüfung notwendig ist.

Die Liste der UVP-pflichtigen Anlagen und der massgeblichen Verfahren finden wir im Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Liste umfasst zwölf Seiten und beinhaltet UVP-pflichtige Anlagen aus praktisch allen Bereichen, vom Strassenbau bis zu Einkaufszentren. Für Träger von öffentlichen und privaten Bauvorhaben ist es wesentlich, ob sie für ein Bauvorhaben eine UVP durchführen müssen oder nicht. Ebenso wichtig ist für sie das massgebliche Verfahren.

Die Aufnahme einer Baute oder Anlage oder die Definition des Schwellenwertes kann für die Machbarkeit eines Bauvorhabens, die Dauer eines Baubewilligungsverfahrens oder die Einreichung einer Verbandsbeschwerde sehr entscheidend sein. Diese Verordnung hat deshalb in der ganzen Umweltschutzgesetzgebung einen sehr hohen Stellenwert. Diese Verordnung ist wichtiger als manche oder vielleicht die meisten Paragraphen im Umweltschutzgesetz.

Meines Erachtens ist es deshalb richtig, dass die Verordnung dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Damit kann sich auch das Parlament über die Verfahren, über die Schwellenwerte und damit zur Verordnung äussern. Damit sind die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellten Anlagen sowie die Schwellenwerte und die Verfahren auch besser legitimiert.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zuzustimmen.

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