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Cathomas Sep · Nationalrat · 2006-10-05

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-05

Wortprotokoll

(discuora sursilvan) La moziun da la cumissiun per ambient, planisaziun dal territori ed energia ha incaricà il cussegl federal d'introducir la revisiun da la lescha davart la taglia sin il petroli. L'imposiziun da taglia sin carburants liquids e da gas sto vegnir reducida per almain 40 raps per liter en relaziun d'equivalenza cun il benzin. La finamira è da reducir il sbuf da CO2 e la contaminaziun da l'aria tras il traffic motorisà.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie beantragt Ihnen einstimmig, auf die als Folge der UREK-Motion eingeleitete Revision des Mineralölsteuergesetzes gemäss Botschaft des Bundesrates einzutreten. Die vorliegende Revision bezweckt eine Senkung der Steuersätze auf Erd-, Flüssig- und Biogas. Ziel der Vorlage ist es, Anreize zu schaffen, um die Nachfrage nach umweltschonenden Treibstoffen zu erhöhen und dadurch fossile Treibstoffe wie Benzin und Diesel zu substituieren. Ein weiteres Anliegen ist, die Steuersenkung durch eine höhere Belastung des Benzins zu kompensieren, sodass der Gesamtertrag aus der Besteuerung von Treibstoffen konstant erhalten bleibt. Entsprechend der UREK-Motion sieht die Vorlage des Bundesrates die Senkung des Steuersatzes für Erd- und Flüssiggas um 40 Rappen je Liter Benzinäquivalent vor. Zusätzlich sollen Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen, darunter Biogas, gänzlich von der Steuer befreit werden. Die Steuererleichterung ist gemäss der Vorlage zeitlich beschränkt: Längstens bis zum Ablauf von zwölf Jahren nach Inkrafttreten des revidierten Gesetzes müssen die Wirkung und die Massnahmen evaluiert und allenfalls Änderungen beschlossen werden.

Die UREK hat das Geschäft während zweier Sitzungen behandelt. Die Anhörung der Vertreter der verschiedenen Branchenverbände, der Bundesstellen und der kantonalen Amtsstellen hat einen vertieften Einblick in die Gesamtthematik gegeben. In diesem Zusammenhang wurde ein weiteres Mal auf die steigenden Immissionen des Strassenverkehrs und auf den prognostizierten Mehrbedarf an Energie im Rahmen von 18 bis 40 Prozent bis 2035 und auf die damit verbundenen Umweltbelastungen hingewiesen. Biotreibstoffe, die aus pflanzlichen und tierischen Abfällen gewonnen werden, sind bei geeigneter Verarbeitung fast CO2-neutral und haben im Vergleich zu den konventionellen Treibstoffen gesamthaft gesehen keine nennenswerten Nebenwirkungen, weshalb deren Einsatz gefördert werden soll. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass Biogas, Bioethanol sowie Methylester von pflanzlichen oder tierischen Ölen bei umweltfreundlicher Produktion einen wertvollen Beitrag an den Klimaschutz leisten.

Der inländische Anbau von Erzeugnissen zur Herstellung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen wie z. B. Bioethanol und Biodiesel ist zum heutigen Zeitpunkt im Verhältnis zum Gesamttreibstoffverbrauch unbedeutend. Der Grund ist der höhere Erlös bei der Verwendung der Agrarprodukte im Futtermittel- und Nahrungsmittelbereich. Aus organischen Stoffen und Holz wird mit den heutigen, technisch ausgereiften Vergärungs- und Vergasungsverfahren erneuerbare Energie in Form von Biogas gewonnen, das vielseitig einsetzbar ist. Durch steuerliche Anreize soll die Nachfrage nach Gastreibstoffen sowie Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen erheblich erhöht werden, wodurch Benzin und auch Dieselöl substituiert werden können.

Im Bereich des öffentlichen Verkehrs setzen verschiedene Schweizer Städte bereits heute gasbetriebene Busse ein mit dem Ziel, eine hundertprozentig CO2-neutrale Mobilität zu erreichen.

Das von der Gasindustrie in der Schweiz unterhaltene Verteilnetz besteht bereits heute aus 68 Erdgas- und Biogastankstellen. Die Bestrebungen gehen zudem in Richtung eines Ausbaus auf 100 Anlagen bis Ende 2007, um den Bedarf flächendeckend abdecken zu können. In der Schweiz sind zurzeit 2500 Erdgasfahrzeuge in Betrieb, wobei das Angebot an gasbetriebenen Fahrzeugen in naher Zukunft wesentlich verbessert wird. In allen EU-Ländern bestehen öffentliche Unterstützungen bei Investitionen und bei der landwirtschaftlichen Produktion von Ethanol und Biodiesel. Die EU strebt eine Beimischung von Ethanol als Benzin- und Dieselersatz von 5,75 Prozent bis zum Jahr 2010 und von bis zu 20 Prozent im Jahr 2020 an.

Wie steht es um das einheimische Potenzial? Welches sind die Auswirkungen eines Benzin- und Dieselersatzes aus einheimischer Produktion? Ausgehend von der Annahme, dass 5 Prozent der in der Schweiz verbrauchten Treibstoffe - das sind Benzin und Diesel - vollständig durch einheimische nachwachsende Rohstoffe ersetzt werden sollen, wären rund 200 Millionen Liter Ethanol und etwa 80 Millionen Liter Rapsölmethylester zu produzieren. Rein theoretisch könnte die Schweizer Landwirtschaft im Bereich der Ethanol-Produktion eine hundertprozentige und bei der Rapsölmethylester-Produktion einen substanziellen Beitrag an die Eigenversorgung leisten. Die Ausschöpfung dieses Potenzials würde jedoch wesentliche Umstellungen im Schweizer Agrarsystem mit sich bringen, was nicht das Ziel einer nachhaltigen Landwirtschaftspolitik sein kann.

Vielmehr soll durch die Förderung von Biotreibstoffen der einheimischen Produktion eine Türe offen gelassen werden und damit allen Produzenten eine Chance gegeben werden, indem die gleichen Bedingungen sichergestellt werden. Die [PAGE 1552] inländische Produktion, ausgerichtet auf eine nachhaltige Flächenbewirtschaftung, wird gegenüber den Erzeugnissen der ausländischen Konkurrenz, die viel tiefere oder gar keine Umwelt- und Sozialauflagen hat, einen schweren Stand haben. Um diesem Umstand begegnen zu können, taucht die Forderung nach gleich langen Spiessen auf. Das würde heissen, die eigene Produktion mit einem gewissen Grenzschutz zu unterstützen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage der ökologischen Gesamtbilanz. Dieses Kriterium ist relevant und zudem ein Ziel der Vorlage. Eine Studie im Auftrag der Alcosuisse zeigt, dass der Energieeinsatz bei verschiedenen Verfahren zur Produktion von Bioethanol sehr unterschiedlich sein kann. So liefert die Produktion von Bioethanol aus Holz viermal mehr Energie, als für die Herstellung notwendig ist, während die Produktion von Ethanol aus Maiskörnern mehr Energie verbraucht, als sie liefern kann. Es geht um die Abwägung der ökologischen Vor- und Nachteile, nämlich um die Frage: Mit wie viel Primärenergie können die Treibgasemissionen um wie viel reduziert werden? Aufgrund der erst spärlich vorhandenen Erfahrungen würde die Erstellung einer fundierten ökologischen Gesamtbilanz jeder Produktelinie einen enormen Aufwand bedeuten und zudem die Verzögerung der Inkraftsetzung des Gesetzes zur Folge haben. Die Mehrheit der Kommission beantragt aber trotzdem, die Mindestanforderungen an den ökologischen Nachweis als imperative Forderung ins Gesetz aufzunehmen, und die Steuerbefreiung soll bei ungenügender ökologischer Qualität gekürzt werden können.

Eine weitere Frage, die es zu beantworten gilt, ist die Steuerbegünstigung für Flüssiggas. Bezüglich der ökologischen Aspekte und der Klimarelevanz schneidet Flüssiggas, oder Autogas genannt, leicht besser ab als Benzin, aber bei weitem nicht so gut wie Erdgas. Der Entwurf des Bundesrates entspricht dem Text der Motion, die explizit auch für Flüssiggas den Vorteil einer Steuererleichterung vorsieht. Im Hinblick auf die relativ ungünstigen ökologischen Aspekte verlangt eine Minderheit einen differenzierten Steuersatz für Flüssiggas.

In Zusammenhang mit der Detailberatung werden die angesprochenen Differenzen und Fragen zu bereinigen sein.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 23 zu 0 Stimmen, auf das Geschäft einzutreten.