preparatory:AB 6744
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-10-02
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Die Motionärin verlangt, dass Unterhaltsbeiträge in der Höhe des halben Kinderabzuges beim leistenden Elternteil zum Abzug zuzulassen und beim empfangenden zu besteuern seien; damit möchte sie die Einelternfamilien oder Alleinerziehenden steuerlich entlasten.
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz sehen dagegen vor, dass der zur Leistung Verpflichtete die Alimente vollumfänglich in Abzug bringen kann; sie schmälern eben seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, er muss sie abgeben. Der Empfänger dagegen wird durch die Alimente wirtschaftlich leistungsfähiger, er muss sie deshalb vollumfänglich versteuern. Das ist natürlich die einzige, ganz logische Art dieser Besteuerung, weil das den Grundprinzipien unseres Steuerrechtes entspricht. Diese Regelung ist sachgerecht, darauf haben wir schon früher hingewiesen: Wenn Sie Einkommen miteinander vergleichen wollen, dann müssen Sie das nach gewissen Kriterien machen, und diese müssen immer dieselben sein. Zu ihnen gehört zwingend, dass alle Einkünfte, wo immer sie auch herkommen - auch die Alimente -, vollumfänglich in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen werden.
Das Bundesrecht trägt jedoch der Situation der allein erziehenden Personen bereits heute Rechnung. Für sie gilt, gemäss DBG, der gleiche Tarif wie für Ehepaare. Das ist ein Vorteil. Nach dem Steuerharmonisierungsgesetz ist den allein erziehenden Steuerpflichtigen auch die gleiche Ermässigung wie Verheirateten zu gewähren.
Im Übrigen hat auch die Expertenkommission Familienbesteuerung die angesprochene Frage eingehend geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die heutige Besteuerung beibehalten werden sollte. Wie jeder Zufluss erhöht das Einkommen, das an den sorgeberechtigten Elternteil geht, eben dessen Leistungsfähigkeit und ist deshalb vollständig zu versteuern; der, der die Leistung erbringt, muss sie dann aber abziehen können.
Die Expertenkommission hat auch darauf hingewiesen, dass die Zivilgerichte die Steuerbelastung bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge bereits heute mit einbeziehen. Das ist richtig: Es geht ja nicht darum, wer dies versteuert, sondern darum, wie viel bezahlt werden muss und was am Schluss in der Kasse bleibt.
Sie wissen, dass wir verschiedene Vorschläge für die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung Mitte Mai in die Vernehmlassung gegeben haben. Gerade heute Morgen wieder haben wir ein paar strategische Entscheide in dieser Richtung gefällt. Ich rede jetzt nur von der Familienbesteuerung: Zum Beispiel haben wir beschlossen, ein Modell zu suchen, bei dem wir die Kinderabzüge signifikant aufstocken können; im Moment denken wir an etwa 9000 Franken - das ist doch ein ganz beachtlicher Sprung! Wir sind der Meinung, dass Sie anlässlich der ganzen Steuerdebatte über die Familienbesteuerung natürlich Gelegenheit haben werden, Fragen, wie die sachgerechte Regelung für die Alimente, wieder aufzuwerfen.
Ich habe für das Anliegen durchaus Verständnis, aber wir sollten auch bei eigentlich einsehbaren sachlichen Gründen im Steuerrecht nicht wieder neue systematische Fehler einbauen, die sich dann irgendwo auf einer anderen Seite rächen. Wir müssen versuchen, das Problem mit anderen Instrumenten zu lösen.
Das ist der Grund, warum ich Sie bitte, diese Motion nicht zu überweisen. Sie werden dann bei der vorgesehenen Steuerrechtsreform etwas für die Familie tun können.