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Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2000-10-02

Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-10-02

Wortprotokoll

Ich verlange in meiner Motion eine gerechte Besteuerung der Unterhaltsbeiträge, die Alleinerziehenden und vor allem ihren Kindern zugute kommen.

Mit dem Steuerharmonisierungsgesetz von 1993 haben der Bund und die meisten Kantone die Besteuerung der Kinderalimente bei den Empfangenden - das sind zu 90 Prozent Frauen - eingeführt. Damit steigt die steuerliche Belastung der Eineltern-Haushalte, ohne dass ihnen ein höheres Einkommen zur Verfügung steht, denn Kinderalimente gehören den Kindern und müssen für deren Lebensunterhalt und Betreuung eingesetzt werden. Gleichzeitig versteuern betreuende Elternteile damit auch ein Einkommen, das für sie nicht rentenbildend ist.

Das fiktiv höhere Einkommen zieht weitere, gravierende Folgen für das Familienbudget nach sich. So steigen auf der einen Seite die Tarife für Kinderkrippen und andere Betreuungsformen, Wohnungsmieten im sozialen Wohnungsbau werden angehoben, soziale Erleichterungen, z. B. Vergünstigungen für Krankenkassenprämien, gehen verloren. Auf der anderen Seite können die unterhaltsverpflichteten Elternteile Kinderalimente, die für sie rentenbildend wirken, in voller Höhe zum Abzug bringen.

Eine solche Steuerpolitik ist kurzsichtig und verfehlt. Sie widerspricht dem Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und der Forderung, dass die Steuerlast den persönlichen Lebensverhältnissen angepasst wird. Sie trägt ausserdem den heutigen Familienrealitäten nicht Rechnung und entmutigt und bestraft gerade allein erziehende Frauen, die dafür kämpfen, wirtschaftlich auf eigenen Füssen zu stehen und ihren Kindern eine gute Betreuung zu sichern.

Aus verschiedenen Studien wissen wir heute, dass vor allem Alleinerziehende zu jener Bevölkerungsgruppe gehören, die am meisten von Armut gefährdet ist. Weil Frauenlöhne heute noch immer geringer sind, müssen viele Frauen um [PAGE 1063] Steuererlass nachsuchen. Sie werden, mit unabsehbaren Folgekosten für den Staat, in die Abhängigkeit von Sozialhilfe gedrängt.

Das aktuelle Steuersystem verletzt zudem die Grundsätze der Konvention über die Rechte des Kindes, die am 26. März 1997 auch für die Schweiz in Kraft getreten ist. Ich zeige an einem Beispiel, wie die Steuern mit dem heutigen System ansteigen: Eine Alimentenempfängerin mit einem Bruttoeinkommen von 4000 Franken im Monat und Alimenten für ihr Kind von 625 Franken pro Monat bezahlt mit der Besteuerung der Alimente jährlich 3681 Franken Staats- und Gemeindesteuern, ohne die Besteuerung der Kinderalimente sind es noch 2201 Franken. Mit der Alimentenbesteuerung wird die Steuerbelastung um rund tausend Franken pro Jahr erhöht. Mehr als 13 Prozent der Alimente für das Kind gehen an den Staat.

Der Bundesrat geht in seinen Steuer- und Finanzbetrachtungen ausschliesslich von technischen Prinzipien aus, die mit der Familienrealität der heutigen Zeit nichts mehr zu tun haben. Ein Hinweis ist aber besonders störend: Der Bundesrat sagt, dass mit den Alimenten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betreuenden Person gesteigert wird, im Gegensatz zur unterhaltsverpflichteten Person. Das ist falsch. Alimente dürfen nicht unter die Kategorie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit subsumiert werden. Sie sind eine Abgeltung des nicht betreuenden Elternteils für die Betreuung der Kinder - und Kinder, das wissen wir, verursachen hohe Kosten.

Mit meiner Motion will ich nicht zur alten Situation - der Geber versteuert, die Empfängerin versteuert nichts - zurückkehren. Ich schlage Ihnen einen goldenen Mittelweg vor, indem nämlich die Steuerlasten auf beide Elternteile verteilt werden. Dabei soll der Abzug der Unterhaltsbeiträge des Zahlungspflichtigen nach oben begrenzt werden. Die Empfängerin soll diese Beiträge ebenfalls nur bis zu dieser Grenze versteuern müssen. Diese Lösung ist gerechter, kostenneutral und belastet die Staatskasse nicht. Ausserdem können dadurch Einelternfamilien wirksam entlastet werden, und das System der Alimentenbesteuerung muss nicht geändert werden.

In ihren Vernehmlassungen zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung äussern sich sowohl der Schweizerische Verband allein erziehender Mütter und Väter als auch die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen in diese Richtung.