preparatory:AB 67890
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Mit dem dringlichen Bundesgesetz vom 8. Oktober 2004 wurde im KVG eine Übergangsbestimmung zur Einfrierung der Pflegetarife eingeführt. Gemäss dieser Bestimmung dürfen die vom Departement aufgrund von Artikel 104a festgesetzten Rahmentarife nicht mehr überschritten werden. Ein Vorbehalt gilt bezüglich der Tarife und Tarifvereinbarungen, welche die Rahmentarife am 1. Januar 2004 bereits überschritten hatten. Sie wurden auf den 1. Januar 2004 in der geltenden Höhe begrenzt. Da die Revision der Pflegefinanzierung nicht wie geplant am 1. Januar 2007 in Kraft treten kann, beantragt die Kommission, die Einfrierung der Pflegetarife bis zum Inkrafttreten der Neuordnung aufrechtzuerhalten und das dringliche Bundesgesetz bis zum 31. Dezember 2008 zu verlängern. So ist es gewährleistet, dass sich die neue Regelung lückenlos an die geltende anschliesst.