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Bieri Peter · Ständerat · 2006-09-21

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-21

Wortprotokoll

"Bundesräte mögen kommen und gehen, nur die Hundefrage bleibet bestehen." (Heiterkeit)

Was auch bestehen bleibt, ist der Umstand, dass diese Thematik an mir hängengeblieben ist, weil ich auf dem Höhepunkt dieser leidigen Debatte in der WBK etwas blauäugig geglaubt habe, einen möglichen Lösungsweg vorschlagen zu können. Wir werden dieses Thema im Verlauf dieser Session zweimal zu besprechen haben, weil zwei Motionen des Nationalrates vorliegen. Zu einer Motion nimmt heute die Vorsteherin des EVD Stellung, zur anderen am 28. September der Vorsteher des EJPD. Das Pikante daran ist die Feststellung, dass der Bundesrat zu beiden Motionen die gleiche Stellungnahme gegeben hat - abgesehen von einem kleinen Zusatz. Den Gehalt dieser beiden parlamentarischen Vorstösse etwas relativierend, ist anzumerken, dass uns in der vorberatenden Kommission, die sich eigentlich mit Bildung, Wissenschaft und Kultur beschäftigen sollte, weniger die beiden Motionen beschäftigten als vielmehr die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative Kohler 05.453 mit dem Titel "Verbot von Pitbulls in der Schweiz". Diese Initiative ist [PAGE 700] jedoch nicht Gegenstand der heutigen Diskussion, wenngleich ich von der Kommission gebeten wurde, darüber im Sinne des Gesamtverständnisses kurz zu informieren.

Nun zur Sache: Die Geschichte ist bekannt und die Tragik, die dahintersteckt, ebenfalls. Da sich in jüngster Zeit weitere Unfälle ereignet haben und sich solche mit grosser Wahrscheinlichkeit wieder ereignen werden, kann nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden. Es kommt hinzu, dass nun genau das in den Kantonen geschieht, was letztlich der Sache abträglich ist, weil jeder Kanton für sich etwas anderes entscheidet. Das ist nach Meinung der Kommission in dieser Sache ein überlebter Föderalismus. Handlungsbedarf ist also gegeben. Ich werde nun kurz ausholen, welche Überlegungen wir in der WBK ausgehend von dieser parlamentarischen Initiative angestellt haben. Wir sind alle der Meinung, dass, gestützt auf unsere Motion, die WBK-Motion 05.3790 zur Inkraftsetzung der Artikel 7a und 7c des damaligen Tierschutzgesetzes, die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen ungenügend sind und selbst das Minimum unserer Forderungen nicht abzudecken vermögen. Wir haben hingegen für die Ansicht des Bundesrates ein gewisses, wenn auch je nach Mitglied beschränktes Verständnis, wenn er argumentiert, das Tierschutzgesetz sei dazu da, Tiere und nicht Menschen zu schützen.

Der Bundesrat argumentiert, dass es infolge mangelnder Verfassungskompetenz Sache der Kantone sei, hier allenfalls zum Schutze des Menschen vor den Tieren gesetzgeberisch aktiv zu werden. Dies mag zwar rein rechtlich richtig sein, praxistauglich ist es, wie Figura zeigt, nicht. Es tut also not, und es ist auch Zeit, das weitere Vorgehen und dabei insbesondere die Verfassungsfrage zu klären. Braucht es eine Verfassungsgrundlage und existiert sie nicht, so ist nach Meinung Ihrer WBK eine solche zu schaffen. Basierend darauf, ist in der zweiten Phase ein Gesetz zu erlassen. Dabei mag es im jetzigen Zeitpunkt offenbleiben, ob sich darin eigentliche Rassenverbote finden lassen. Bis wir so weit sind, werden der Bundesrat und das Parlament einerseits und die Kantone anderseits die je in ihren Kompetenzen liegenden Gesetzgebungsbereiche auszuloten und auszufüllen versuchen.

Unsere WBK hat beschlossen, der parlamentarischen Initiative Kohler 05.453 Folge zu geben, nicht dem expliziten Inhalt der Forderung folgend, sondern vielmehr in dem Sinne, dass wir im Gegensatz zum Bundesrat einen zusätzlichen Handlungsbedarf erkennen und dementsprechend auf der Verfassungsgesetzgebungsebene handeln wollen. Es wäre vielleicht im jetzigen Moment interessant, vom Bundesrat zu vernehmen, inwieweit er willens ist, in der Weiterbearbeitung dieser Verfassungsfrage aktiv mitzuwirken, oder ob er die These vertritt, dass der Schutz des Menschen vor dem Tier auf kantonaler Ebene und der Schutz des Tieres vor dem Menschen auf eidgenössischer Ebene geregelt werden sollen.

Verschiedene Mitglieder haben sich in der WBK irritiert gezeigt - um es höflich zu sagen -, dass der Bundesrat in der Vergangenheit bei der Schaffung der Artikel 7a und 7c im Tierschutzgesetz nie auch nur irgendwie deren Verfassungsgrundlage kritisiert hätte, obwohl es damals jederzeit feststand, dass sich diese Bestimmung immer auch auf die Gefährdung des Menschen beziehen sollte. Ich erinnere daran, dass damals unser Kollege David explizit feststellte, dass damit auch Verbote enthalten sein könnten. Diese Feststellung blieb unwidersprochen, und das auch vonseiten des Bundesrates.

Was hat unsere Kommission getan?

Sie hat der parlamentarischen Initiative Kohler in dem Sinne Folge gegeben, dass wir der Schwesterkommission grünes Licht zu einer Abklärung der Verfassungsgrundlage gaben. Sie soll auch abklären, wo zusätzlicher Handlungsbedarf auf der Gesetzesstufe besteht. Wir haben ihr aber auch mit auf den Weg gegeben, dass wir 26 kantonale Einzellösungen als eine nicht gerade probate Lösung betrachten würden.

Was nun die vorliegende Motion betrifft, so kann ich es kurz machen. Die Motion verlangt zwei Dinge: Gesetzesanpassungen, die eine obligatorische Haftpflichtversicherung sowie eine Mindestausbildung für alle Hundehalterinnen und -halter ermöglichen. Der Bundesrat ist bereit, diese Motion anzunehmen, und weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass er bereit sei, nebst der Tierhalterhaftpflicht, wie sie zurzeit in Artikel 56 Absatz 1 OR geregelt ist, für gefährliche Hunde eine Gefährdungshaftung vorzusehen. Es solle auch die Frage eines Versicherungsobligatoriums geprüft werden. Was die Ausbildung betrifft, so haben wir im Rahmen der Revision des Tierschutzgesetzes bereits Möglichkeiten für eine obligatorische Ausbildung geschaffen. Der Bundesrat müsste hier bloss die entsprechende Verordnung erlassen.

Quintessenz: Die Kommission beantragt Ihnen ebenfalls, die Motion anzunehmen, wohl wissend, dass damit das Problem nicht gelöst wird und dass es einschneidenderer Massnahmen bedarf. Wir fordern den Bundesrat auf, bei der Weiterbearbeitung dieses in der Bevölkerung sehr sensiblen Themas aktiv und konstruktiv mitzuwirken.