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Bieri Peter · Ständerat · 2006-09-21

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-21

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass ich nebst den Hunden auch noch andere Dinge vertreten darf. Ich bin Präsident der Beratenden Kommission des Institutes für Pflanzenwissenschaften der ETH Zürich. So weit meine Interessenbindung.

In dieser Kommission sind auch die Direktoren von zwei oder drei landwirtschaftlichen Forschungsanstalten des Bundes, die unter dem Dach der Agroscope vereinigt sind, vertreten. An der ETH befasst sich nur ein kleiner Teil der Pflanzenbauforschung mit GVO; wenn ich mich recht erinnere, ist es gerade mal einer von sechs Professoren. Die übrigen forschen nicht im GVO-Bereich. Die Forschungsanstalten verzichten auf die Züchtung von Pflanzen mithilfe der Gentechnik. Ihre Arbeit beschränkt sich auf die Abklärung von Risiken und Chancen der Gentechnik. Sie publizieren die Ergebnisse in der nationalen und internationalen Fachpresse. Dies ist, gestützt auf den Leistungsauftrag als Flag-Amt und die gesetzlichen Forderungen, die wir in der Gen-Lex festgehalten haben, richtig. Deshalb hat der Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft in der WBK auch erklärt, der Bundesrat unterstütze zwar die Motionen, er erwarte aber, dass in der staatlichen Agrarforschung auch die Chancen und Risiken der Gentechnik mitberücksichtigt würden.

Wenn man nun hingeht und fordert, es müssten baldmöglichst breitangelegte, umfassende Forschungsprojekte über innovative Lösungen ohne Gentechnik in der Landwirtschaft unternommen werden, dann ist dies ein Widerspruch, den wir nicht hinnehmen sollten. Man soll das eine tun und das andere nicht lassen. Die Forderung der Motion kommt daher, als ob man in den vergangenen Jahren, ja Jahrzehnten nichts gemacht hätte. Das ist völlig abwegig. Man hat in der Vergangenheit in der traditionellen Landwirtschaftsforschung im Gegenteil gar nichts anderes gemacht als Forschung ohne Gentechnologie. Im neu lancierten Nationalen Forschungsprogramm 59, dessen Inhalt unserer WBK vorlag, wird sogar ein Schwergewicht auf die Risiko- und Chancenanalyse von GVO gelegt.

Sich mit dieser Motion von den im Nationalen Forschungsprogramm 59 festgelegten Zielen zu distanzieren würde gerade den Interessen der Moratoriumsbefürworter, die mit dem Argument der fehlenden Risikokenntnisse gefochten haben, zuwiderlaufen. Ich habe letzthin einen längeren landwirtschaftlichen Fachartikel gelesen, der den Titel "Die grüne Gentechnik rollt auf Europa zu" trug. Ob das nun Fluch oder Segen ist, bleibe offen. Die Fachleute selber geben sich kritisch. Das kann aber nicht heissen, dass man sich in der Grundlagenforschung an den Hochschulen und in der Privatwirtschaft sowie in der anwendungsorientierten Forschung in den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten von dieser Technik verabschiedet.

Es ist übrigens auch ein Gebot der Forschungsfreiheit, Frau Leumann hat das erwähnt, dass die Forschung nicht derart von der Politik in eine Richtung gelenkt wird. Das ist nicht unsere Aufgabe, zumal das die Gefahr in sich birgt, dass wir von einer sich abzeichnenden Entwicklung forschungsmässig abgekoppelt werden. Interessanterweise hat auch der Schweizerische Bauernverband, der die Moratoriums-Initiative zu meinem Unverständnis befürwortet hat, Anfang dieses Monats gefordert, der Staat sei "anzuhalten, für die nötige Risiko- und Folgenabschätzung zu sorgen".

Quintessenz dieser Überlegungen:

1. Diese Motion priorisiert erstens eine Forschungsrichtung, die heute schon zu 90 Prozent - ich könnte auch sagen, mehr als 90 Prozent - das Schwergewicht der landwirtschaftlichen Pflanzenbauforschung bildet. Noch mehr zu fordern würde heissen, man fordere den gänzlichen Verzicht auf die GVO-Forschung.

2. Das Ja zu einem Moratorium war mit einem Auftrag verbunden, die Zeit für die Risikoforschung zu nutzen.

3. Wenn sich die Schweiz von der GVO-Forschung verabschieden würde, wäre das für den Forschungsplatz Schweiz fatal und wahrscheinlich langfristig auch für die Landwirtschaft nachteilig. Der Blick auf das ganze Umfeld fordert, das eine zu tun und das andere nicht zu lassen. Die Motion steht quer zu den Motionen, die wir bereits angenommen haben. Ich erinnere an die Motionen von Frau Leumann und von Nationalrat Randegger.

Deshalb ist diese Motion, sosehr ich Verständnis für die Überlegungen des Bundesrates habe, in der Konsequenz falsch. Sie ist deshalb abzulehnen.