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Heberlein Trix · Ständerat · 2006-09-26

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-26

Wortprotokoll

Es geht hier und bei den folgenden Artikeln, die ich am Schluss noch erwähnen möchte, um den Grundsatzentscheid, ob ein geschlossenes Rentenvorsorgewerk geschaffen werden soll - es gibt dazu einen Minderheitsantrag, Herr Bundesrat Merz, wir müssen also diese Diskussion führen - oder ob der Bund seinen Verpflichtungen mit einer Einmaleinlage nachkommen soll. Der Nationalrat entschied sich entgegen dem Antrag seiner Kommission mit 82 zu 73 Stimmen für eine Rentnerkasse, ein Entscheid unter anderen, die wie bereits erwähnt zum Scheitern der Vorlage in der Gesamtabstimmung im Nationalrat führten. Ob wir uns nun für eine Rentnerkasse entscheiden - der Bundesrat hat erwähnt, dass es seiner Meinung nach eine innovative Lösung ist - oder ob wir gemäss Entscheid der Kommissionsmehrheit für eine Einmaleinlage sind: So oder so verpflichten wir den Bund als Arbeitgeber zur Zahlung erheblicher Beiträge. Mit der Privatisierung von Telecom und Ruag musste die Pensionskasse des Bundes die Rentner dieser beiden Unternehmen übernehmen. So entfällt hier heute auf 1,2 Aktive 1 Rentner; gesamtschweizerisch ist das Verhältnis 3,2 zu 1. Gemäss Entwurf des Bundesrates würden bei der Rentnerkasse über einen Garantiefonds die volle Leistungsgarantie wie auch das Anlagerisiko übernommen.

Die Befürchtungen, wonach mit diesem Entscheid ein Präjudiz für andere öffentlich-rechtliche Kassen geschaffen werde, beispielsweise für jene der SBB, aber auch die damit überstrapazierte Solidarität zwischen Aktiven und Rentnern führten die Kommissionsmehrheit dazu, sich für eine Einmaleinlage von rund 900 Millionen Franken zu entscheiden. Mit ein Grund für diesen Entscheid war auch die Annahme, dass die Pensionskasse mit den Vermögen der Aktiven plus jenen der Rentner über ein höheres Kapital und damit über bessere Anlagemöglichkeiten verfügen werde. Im Gegensatz zum schwindenden Kapital der Rentnerkasse könnte die Publica mit den vereinten Kapitalien risikogerecht höhere Vermögenserträge für Aktive wie für Rentner erwirtschaften. Mit der Einmaleinlage, dies ein weiteres Argument der Kommissionsmehrheit, würde endlich ein Strich unter die seit über zehn Jahren dauernde Krise der Pensionskasse des Bundes gezogen, die unter anderem zur Einsetzung einer PUK unter der Leitung unseres Kollegen Fritz Schiesser und zur Abgabe von 53 konkreten Empfehlungen sowie zu fünf Postulaten, drei Motionen und fünf parlamentarischen Initiativen führte. Diese Arbeiten förderten die Bereinigung der Altlasten im Finanzbereich erheblich.

Weshalb braucht es die Ausfinanzierung der Kasse? Im Eintretensreferat habe ich die Gründe kurz erwähnt. Der Bund stellte die notwendigen Mittel für die Staatsgarantie während vieler Jahre nicht zur Verfügung. Bereits in den Neunzigerjahren mussten 33 Milliarden Franken ausfinanziert werden, und in der Eröffnungsbilanz der Publica mussten nochmals 11,9 Milliarden Franken zurückgestellt werden. Auch dies reichte noch nicht aus, um die Verpflichtungen des Bundes als Arbeitgeber zu erfüllen; es wurde laufend mehr versprochen respektive geleistet, als einbezahlt wurde.

Die Kasse muss in Zukunft die Risiken selber tragen, weshalb auch der technische Zinssatz entsprechend anzusetzen ist. Die Kommission entsprach - nicht ganz den Intentionen des Bundesrates entsprechend - dem Antrag der BVG-Kommission auf eine Senkung des technischen Zinssatzes auf 3 Prozent für geschlossene Rentnerbestände und auf 3,5 Prozent für alle anderen. Mit der Einmaleinlage von 900 Millionen Franken wird die Senkung des technischen Zinssatzes kompensiert.

Die Kommission beantragt Ihnen bei Artikel 8, diesen Grundsatzentscheid zugunsten einer Einmaleinlage gemäss Antrag der Mehrheit zu fällen und gegen die Minderheit und den Bundesrat zu stimmen, die sich nach wie vor für eine geschlossene Rentnerkasse einsetzen. Damit wird auch über die Minderheitsanträge bei den Artikeln 15, 18, 22a, 22b, 23, 24 und 25 des Publica-Gesetzes sowie bei den Artikeln 32a, 32l und 32m des Bundespersonalgesetzes entschieden.

Ich beantrage Ihnen, hier der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

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