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Kuprecht Alex · Ständerat · 2006-09-26

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-26

Wortprotokoll

Die Pensionskasse des Bundes hatte ja bekannterweise in den vergangenen zehn Jahren einige traurige Kapitel hinter sich zu bringen. Der heutigen Geschäftsleitung ist es zu attestieren, dass sie die meisten der Vergangenheitsprobleme mit grossem Engagement und Fachwissen grossmehrheitlich gemeistert hat. Es ist bezeichnenderweise jetzt an der Zeit, die strukturellen Probleme anzupacken und die dringend notwendigen Änderungen bezüglich Versicherungssystem, technischem Zinssatz und der Frage, was dabei mit dem Rentnerbestand passieren soll, vorzunehmen und die noch offenen Fragen einer nachhaltigen Sanierungslösung zuzuführen.

Ich bin mir bewusst, dass die in der Botschaft aufgezeigten Wege der Kassenänderung keine Freude bei den Betroffenen ausgelöst haben beziehungsweise auslösen werden. Das ist auch verständlich, sind doch mit der Umsetzung der Vorlage direkte Leistungsverluste verbunden. Inhaltlich geht es dabei konkret um die folgenden drei Elemente:

1. Das bisherige System des Leistungsprimats wird durch das System des Beitragsprimats ersetzt, was bedeutet, dass die bisherige Berechnung der Altersrente in Prozenten des letzten Einkommens wegfällt. Die Höhe der künftigen Renten wird mit dem in den nächsten Jahren weiter absinkenden Umwandlungssatz auf der Basis des angesparten Alterskapitals berechnet. Die Altersleistungen werden dadurch zweifellos kleiner sein, als das heute der Fall ist. Das System entspricht dem BVG-Grundgedanken. In der Privatwirtschaft ist es jetzt das Regelsystem für die Grundversicherung. Lediglich bei zusätzlichen Vorsorgeplänen für Kaderangehörige oder für Arbeitnehmer, die eine sehr lange Zeit beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind derartige Pläne noch anzutreffen. Für den Arbeitgeber ist das Beitragsprimat hinsichtlich seiner Prämienlast wesentlich planbarer als das Leistungsprimat. Die wahrscheinlich kleineren Renten für die Übergangsgeneration der 55- bis 65-Jährigen werden jedoch abgefedert mit einer Besitzstandgarantie von rund 95 Prozent der im Alter von 62 Jahren erreichbaren Altersrente. Das ist eine vernünftige und für die Publica tragbare Lösung. Die Transparenz wird erhöht und damit der Grundstein für eine langfristige Konsolidierung der Kasse gelegt. Am Systemwechsel führt schon deshalb kein Weg vorbei.

2. Die Renten der Publica sind auf der Annahme aufgebaut, dass die Alterskapitalien jährlich 4 Prozent an Ertrag abwerfen. Diese Annahme entspricht nicht mehr den heutigen Verhältnissen am Kapitalmarkt und muss ebenfalls der Realität angepasst werden. Würde dies nicht getan, müssten die fehlenden Beträge nachfinanziert werden, und zwar von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern. Das Problem liegt nun aber darin, dass die Pensionskasse des Bundes gegenüber dem Bestand an Aktiven einen Überbestand an Rentnerinnen und Rentnern hat. Das bedeutet, dass der geringere Bestand an Aktiven die zusätzlichen Lasten der Rentnergeneration zu tragen hätte. Die Absenkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5 Prozent ist deshalb unumgänglich und entspricht ebenfalls dem, was ein Teil der anderen Pensionskassen schon vor langem getan hat.

3. Die Vorlage sah zudem vor, dass der Rentnerbestand in eine eigene Rentnerkasse ausgegliedert wird. Auf diese die Solidarität verletzende Massnahme soll richtigerweise verzichtet werden. Eine Bundesgarantie entfällt somit, was jedoch mit einer Einmaleinlage von rund 900 Millionen Franken infolge der Absenkung des technischen Zinssatzes gemildert werden kann. Die fehlenden Deckungskapitalien werden somit für die Rentnerbestände weitestmöglich ausfinanziert.

Ich bin überzeugt, dass mit dem von der Kommission eingeschlagenen Weg eine gute Basis gefunden werden konnte, um die Pensionskasse des Bundes für dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig und nachhaltig auszurichten. Es nützt nichts, an den Realitäten und den massiven Finanzierungsproblemen vorbeizuschauen und Versprechungen zu machen, die kaum eingehalten werden können, oder den Bund vor unlösbare und kaum finanzierbare Probleme zu stellen. Diese Gesetzesänderung passt sich den privatwirtschaftlichen Verhältnissen hinsichtlich des Systems an und berücksichtigt die Realität des Kapitalmarktes in Bezug auf den technischen Zinssatz. Die Rücknahme von Leistungsversprechen ist unangenehm und tut weh, das ist mir klar. Aber die Solidität des Vorsorgewerkes muss absolute Priorität haben.

Ich bin deshalb für Eintreten auf die Vorlage. Ich bitte Sie, ebenfalls darauf einzutreten und die Sanierung der Publica mitzutragen.