Heberlein Trix · Ständerat · 2006-09-26
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-26
Wortprotokoll
Bekanntlich hat der Nationalrat - dies als erste Vorbemerkung - in der vergangenen Sommersession das Publica-Gesetz nach eingehender Detailberatung mit 93 zu 66 Stimmen abgelehnt. Dies aus politisch entgegengesetzten Gründen: Die einen wollten die separate Rentnerkasse nicht; für die anderen ging das Publica-Gesetz zu weit oder zu wenig weit in Bezug auf die Lösungen zugunsten des Personals. Dies hat zur Folge, dass die Ablehnung gemäss Parlamentsgesetz, Artikel 74 Absatz 5 erster Satz, einem Nichteintretensentscheid gleichkommt. Sollte unser Rat diese Vorlage gutheissen - was die Kommission selbstverständlich hofft -, muss die nationalrätliche Kommission eine neue Detailberatung vornehmen. Als Beratungsgrundlage für unsere Kommission galt demnach der Entwurf des Bundesrates.
Eine zweite Vorbemerkung: Unter der Geschäftsnummer 05.073 figurieren zwei Vorlagen: Das Publica-Gesetz, dessen Detailberatung wir hier vornehmen, und das Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes, bei dem es um die Überführung von dringlichem Recht ins ordentliche Recht geht. Auf die Vorlage zur Regelung der beruflichen Vorsorge von Magistratspersonen ist unsere Kommission nicht eingetreten.
Zum Publica-Gesetz: Welches sind die hauptsächlichen Änderungen gegenüber dem heutigen Gesetz? Unbestritten ist der Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat. Bereits in der Frühjahrssession im Jahr 2000 erteilte das Parlament dem Bundesrat einen entsprechenden Auftrag. Das Leistungsprimat geht von statischen Arbeitsverhältnissen aus und ist daher wenig flexibel; es trägt den heutigen veränderten Arbeits- und Rahmenbedingungen ungenügend Rechnung. Die Vorteile des Beitragsprimats sind unbestritten. Mit dem eigenen Konto verliert auch das allgemeine Rücktrittsalter an Bedeutung. Der Hauptgrund für die Revision ist aber die Tatsache, dass die heutige Kasse nicht finanziert ist. Die Leistungen werden nicht bezahlt. Ein Konsolidierungsbedarf ist ausgewiesen, und dieser ist für die heutigen, aber auch für die zukünftigen Rentner mit Opfern verbunden. Mit der Einführung des Beitragsprimats soll der technische Zinssatz für die aktiven Versicherten und für die Neurentner und Neurentnerinnen auf 3,5 Prozent gesenkt werden: eine Massnahme, die auch ohne Primatsänderung getroffen werden müsste. Das Inflationsrisiko wird neu von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch getragen.
Die Senkung des technischen Zinssatzes bei sämtlichen bestehenden Rentnerbeständen hätte gemäss Botschaft eine Erhöhung des Deckungskapitals um rund 778 Millionen Franken zur Folge; ein Betrag, der nicht von den aktiven Versicherten getragen werden kann. Die Publica hat einen äusserst hohen Rentneranteil. Auf 50 000 Aktive kommen 43 000 Rentenbeziehende, davon 8000 ehemalige Swisscom-Angestellte und 4000 ehemalige Mitarbeiter der Ruag.
Die Kommission lehnte das in der Botschaft zur Finanzierung vorgesehene geschlossene Rentenvorsorgewerk in einem Grundsatzentscheid ab. Die vorgeschlagene Einführung dieser Rentnerkasse führte unter anderem, wie ich erwähnt habe, auch zum Scheitern der Vorlage im Nationalrat. Dieser Entscheid entbindet den Bund als Arbeitgeber nicht von der Pflicht zur Finanzierung der laufenden Renten. Die Kommission erachtete jedoch mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Einmaleinlage von 900 Millionen Franken als sinnvoller; ich komme in der Detailberatung auf diesen Entscheid zurück.
In zwei Punkten hat die Kommission die Vorlage gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates zugunsten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen korrigiert. Die Beiträge der Arbeitgeber sollen nicht mit mindestens 9 und höchstens 13 Prozent der versicherten Lohnsumme, sondern mit mindestens 11 und höchstens 14 Prozent begrenzt werden. Im Weiteren präzisierte die Kommission, dass die durch den Systemwechsel besonders betroffenen Jahrgänge der 45- bis 55-Jährigen während fünf Jahren nur um ein bis zwei Lohnprozente geringere Beiträge entrichten müssen. Der Bundesrat konnte sich dieser Lösung anschliessen.
Angesichts der aktuellen Diskussion um vermutete finanzielle Geschäfte von Pensionskassenverwaltern ergänzte die Kommission die Vorlage mit einer Bestimmung, welche sämtliche mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen verpflichtet, einer Revisionsstelle jährlich ihre persönlichen Bankbeziehungen, Effektentransaktionen und Wertschriftenbestände offenzulegen. Dabei wurde nicht nur das Publica-Gesetz, sondern auch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) entsprechend geändert, und diese Regelung soll somit für alle Pensionskassen Geltung erhalten. Beizufügen ist, dass die beiden Departementsvorsteher sich zu diesen Ergänzungen nicht äussern konnten, da sie anlässlich der Kommissionssitzung vorgeschlagen wurden, an welcher nur die Gesamtabstimmung zu dieser Vorlage traktandiert war; sie wussten daher nichts von diesen Anträgen. Das BSV teilte in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme zur Sitzung mit, dass diese Frage im Rahmen der laufenden Revision über die Verschärfung der Aufsicht von den beiden SGK behandelt werden und umfassender sein müsse als der vorgeschlagene Text.
Eintreten auf diese Vorlage war unbestritten; die Kommission hiess sie dann in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 3 Stimmen gut.