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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-09-27

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-27

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte ist am 1. Mai 2004 in Kraft getreten. Artikel 10 dieses Gesetzes verlangt, dass der Bundesrat jährlich Bericht über die getroffenen und die geplanten Massnahmen nach diesem Gesetz erstattet. Der Bericht 2005 liegt nun vor, und Ihre Kommission hat davon Kenntnis genommen. Die Förderung von Frieden und Menschenrechten sind zentrale Anliegen der schweizerischen Aussenpolitik. Der Bericht zeigt auf, in welchen Bereichen der Friedens- und Menschenrechtsförderung die Schweiz aktiv war, was sie erreicht hat und wo die Schwierigkeiten bestehen.

Die Schaffung des Uno-Menschenrechtsrates mit Sitz in Genf geht im Wesentlichen auf eine erfolgreiche schweizerische Initiative zurück. Diese diplomatische Initiative stellt einen der grössten aussenpolitischen Erfolge der Schweiz im Berichtsjahr dar. Der neue Rat soll die Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen effektiver und glaubwürdiger machen. Ausserdem hat die Schweiz in den vergangenen Jahren jene Uno-Arbeitsgruppe geleitet, die ein internationales Instrument zur Identifikation und Rückverfolgung von illegalen Kleinwaffen und leichten Waffen ausgehandelt hat. Diese Arbeitsgruppe hat im Juni 2005 ihre Arbeiten abgeschlossen. Schliesslich ist es dank diplomatischer Bemühungen der Schweiz gelungen, dass die Uno-Generalversammlung dieses Instrument im Dezember des letzten Jahres verabschiedet hat. Damit sind nun alle Uno-Staaten gehalten, ihre nationale Gesetzgebung in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Instrumentes zu bringen. In der Schweiz ist eine interdepartementale Arbeitsgruppe daran, den Handlungsbedarf für unser Land zu eruieren.

In den einzelnen Ländern, in denen die Schweiz im vergangenen Jahr aktiv war, bestanden ihre Beiträge zur Friedens- und Menschenrechtsförderung darin, dass sie ihre Guten Dienste anbot, dass sie vermittelte und dass sie Partnerschaften mit gleichdenkenden Staaten, mit internationalen Organisationen, mit Nichtregierungsorganisationen sowie mit wissenschaftlichen Institutionen einging, um die Wirksamkeit ihrer Arbeit zu verstärken.

Trotzdem bleibt der Eindruck, dass wir mit unseren Bemühungen einer immer grösser werdenden Zahl von Konflikten, mehr Gewalt und Menschenrechtsverletzungen gegenüberstehen. Der Human Security Report zeigt aber auf, dass in den vergangenen vierzehn Jahren die Zahl der Kriege, die Zahl der Opfer von Gewaltkonflikten, Genoziden und schweren Menschenrechtsverletzungen sowie die Zahl der Flüchtlinge deutlich zurückgegangen sind. Hingegen hat die Zahl der intern Vertriebenen, also der Vertriebenen im eigenen [PAGE 776] Land, zugenommen, und der Bericht klammert die indirekten Kriegsfolgen aus, die zum Teil schwer quantifizierbar sind. Der Bericht zeigt aber deutlich auf, dass die internationalen Bemühungen zur Lösung von Konflikten, zur Friedensförderung, zum Schutz der Menschenrechte und zum Schutz der Zivilbevölkerung eine messbare positive Wirkung haben.

Die Kommission dankt für die geleistete Arbeit und bittet Sie, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.