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Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-09-27

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-27

Wortprotokoll

Der Bericht 2006 über unser Verhältnis zur Uno und zu den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz gibt einen guten Gesamtüberblick. Wie es sich schon aus der Überschrift des Berichtes ergibt, ist dieser in einem gewissen Sinne zweigeteilt. Er beleuchtet einerseits unsere Optik der Uno insgesamt, andererseits aber auch unsere Beziehungen und Interessen bezüglich der in der Schweiz selbst ansässigen internationalen Organisationen. Die beiden Bereiche hängen indessen innerlich oft eng zusammen, weshalb sich die Zusammenfassung in einem einzigen Bericht durchaus rechtfertigt.

Schwerpunkt der Darstellung des Verhältnisses zur Uno insgesamt bildet eine Bilanz des Millennium-plus-5-Gipfels und der Folgemassnahmen seit 2005. Dabei stehen zwei institutionelle Neuordnungen im Vordergrund, welche beide von der Schweiz massgeblich unterstützt wurden.

Zum Ersten zählt die Schaffung einer Kommission für Friedenskonsolidierung Ende letzten Jahres zu den konkreten Resultaten des erwähnten Gipfels. Diese ist Teil einer neuen Peacebuilding-Architektur zusammen mit einem Peacebuilding Support Office und einem Support Fund des Uno-Generalsekretariates. Die Kommission selber ist ein Unterorgan des Sicherheitsrates und der Generalversammlung. Sie hat beratende Funktion und hat am 23. Juni 2006 zum ersten Mal getagt. Sie hat zur Aufgabe, integrierte Strategien für die Friedenskonsolidierung und den Wiederaufbau eines Landes nach Beendigung eines Konfliktes zu fördern und die Akteure zusammenzuführen. Es geht also darum, zwischen den friedenserhaltenden Massnahmen und der langfristig angelegten Stabilisierung keine Lücke entstehen zu lassen. Die Schweiz achtet insbesondere darauf, dass die Kommission nicht nur mit dem Sicherheitsrat zusammenwirkt, sondern ihre Arbeit breit abgestützt verrichtet.

Zum Zweiten wurde die bisherige Menschenrechtskommission durch den Menschenrechtsrat abgelöst. Der Rat hat am 15. Juni in Genf seine Arbeit nun aufgenommen. Unser Land, welches viel zu dieser Neuordnung beigetragen hat, ist im Menschenrechtsrat vertreten und stellt eine Vizepräsidentschaft. Die Niederlassung in Genf stärkt unsere Rolle als Gastgeberstaat und das internationale Genf gesamthaft. Bisher beherbergten wir insbesondere eher technisch ausgerichtete Institutionen. Mit dem Menschenrechtsrat, einem Unterorgan der Generalversammlung, kommt eine sehr politisch ausgerichtete Einrichtung dazu, deren Stellenwert und Status möglicherweise noch weiter aufgewertet werden könnten.

Der neue Menschenrechtsrat soll gegenüber der Vergangenheit in dieser Frage einen gewissen Philosophiewechsel herbeiführen und bisherige Blockaden verringern helfen. Zudem wird der bisherige Sitzungsrhythmus der Kommission mit jährlich drei Tagungswochen verstetigt, und es wird auch die Behandlung von Dringlichkeitsfragen eingeführt. Zurzeit wird an den prozeduralen Fragen gearbeitet, wobei eine gewisse Gefahr darin besteht, dass bisherige Gepflogenheiten [PAGE 772] weitergeführt werden, weil die Genfer Missionschefs weitgehend dieselben geblieben sind. Der Erfolg wird demnach von einem Wechsel in den Köpfen abhängen. Leider haben wir gerade dieser Tage aus Genf auch andere Eindrücke erhalten müssen. Die Hoffnung bleibt aber, dass wir hier ein gutes Instrument geschaffen haben.

In einem gewissen Zusammenhang mit der Schaffung des Menschenrechtsrates und mit der Betonung der Wichtigkeit der Menschenrechtsfragen ist auch die Zusammenfassung der internationalen Studien in Genf zu einem Kompetenzzentrum und Hochschulschwerpunkt zu sehen. Wir haben letzte Woche dieses Thema unter hochschulpolitischen Vorzeichen bei der Interpellation Bürgi 06.3283 behandelt und dabei das Vorgehen des Bundesrates auch mit Kritik bedacht. Davon zu unterscheiden ist das Ziel der Zusammenfassung. Wir haben in der Kommission dieses Ziel diskutiert und unterstützen als Aussenpolitische Kommission das Anliegen in der Sache. Hingegen haben wir uns ausdrücklich als nicht befugt erachtet, zum Verhältnis zwischen Bundesrat und Erziehungsdirektorenkonferenz Stellung zu nehmen. Der Konnex des neuen Instituts mit der Aussenpolitik ist indessen so gross, dass sich eine Befassung auf Bundesebene beinahe von selbst ergibt und uns sinnvoll erscheint, dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf Aus- und Weiterbildung unserer eigenen Diplomaten.

Mit dem Verhältnis unseres Landes zu den hier ansässigen Institutionen haben wir uns in unserer Kommission insofern nicht vertieft befasst, als das Thema der Schweizer Gaststaatspolitik in Kürze, noch innert Jahresfrist, mit dem Vorschlag einer neuen gesetzlichen Grundlage, dem Gaststaatgesetz, auf den Tisch dieses Hauses kommt. Wir werden sodann Gelegenheit haben, unseren Status als Gaststaat internationaler Organisationen auszuleuchten. Immerhin haben wir festgestellt, dass unsere diesbezügliche Politik harmonisch verläuft und zu einem positiven Image der Schweiz in der Welt bestens beiträgt. Eine kleine Irritation verbleibt insofern, als das Vorhaben eines Kreditdarlehens an die Fipoi zum Neubau eines Gebäudes für die WTO - Sie erinnern sich -, das unser Rat bereits behandelt und beschlossen hat, zurzeit sistiert ist, weil seitens der WTO neue Anregungen und Wünsche vorgebracht wurden. Wir werden uns deshalb möglicherweise hier noch einmal mit diesem Geschäft zu befassen haben.

In einem gewissen Zusammenhang zum Genfer Uno-Sitz steht auch die Situation von Schweizer Kandidaturen und Personal im Uno-System. Unser Land setzt sich durchaus auch mit Erfolg für Kandidaturen von Schweizern in den Uno-Organen ein. Die Schweiz besetzt aber auf allen Mitarbeiterebenen eher weniger Stellen, als ihr zustehen könnten. Diese Situation trifft im Übrigen auch auf verschiedene unserer Parlamentsdelegationen, wie diese schon festgestellt haben, und auch ausserhalb der Uno auf diverse internationale Organisationen zu. Unsere Kommission unterstützt eine gute Information des Bundesrates über die Karrieremöglichkeiten in diesem Bereich und auch die gezielte Förderung von schweizerischem Personal und die Steigerung von dessen Erfolgschancen.

Der Bericht enthält wie üblich auch eine kurze Zusammenfassung der Prioritäten der Schweiz für die 61. Tagung der Uno-Generalversammlung, welche dieser Tage in New York stattfindet. Die Kommission hat hiezu, im Sinne von Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes, Stellung genommen und den Prioritäten zugestimmt. Insbesondere unterstützen wir, neben den bereits ausgeführten Themen, die Linie des Bundesrates zur Reform des Sicherheitsrates. Diese geht in Richtung Transparenz und Demokratisierung des Entscheidungsprozesses innerhalb des Sicherheitsrates und einer Aufhebung des Vetorechtes in den Fällen des Völkermordes und schwerer Menschenrechtsverletzungen. In jedem Fall soll die Vetoausübung auch begründet werden. Auch das Uno-Generalsekretariat bedarf in Arbeitsweise und Aufsicht erhöhter Effizienz. Gleiches gilt für die Reform des Ecosoc.

Die Schweiz positioniert sich auf dem elften Rang aller Geberländer der Uno; wir haben ein Interesse daran, dass Management und innere Kontrolle der Uno funktionieren und die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sachgerecht und effizient eingesetzt werden. Wir bestärken deshalb den Bundesrat in seinen diesbezüglichen Anstrengungen. Die Kommission erachtet den vorliegenden Bericht als umfassend und die Linie des Bundesrates in seinen Beziehungen zur Uno und zu den internationalen Organisationen in der Schweiz als zweckdienlich. Wir meinen, dass diese unseren Interessen bestens dient.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme des Berichtes.