Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-10-02
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-02
Wortprotokoll
Diese Vorlage löst die Probleme der Landwirtschaft ungenügend, und gleichzeitig redet sie den Kantonen und Gemeinden in einem Ausmass in ihre Angelegenheiten hinein, das bisher unbekannt war. Es ist fair, wenn die Bedenken, die in unserer Kommission lautgeworden sind, auch Ihnen unterbreitet werden.
Die Vorlage enthält zwei Teile. Sie enthält einen Teil, der zu begrüssen ist - und deswegen ist auf die Vorlage meines Erachtens einzutreten. Da geht es um die flexiblere Nutzung der bestehenden Bauten auch für landwirtschaftsfremdes Wohnen, und es geht um Bauten für die Produktion erneuerbarer Energien; das Erstere ist bisher schon in vielen Kantonen legal gemacht worden. Bedenken weckt der zweite Teil, da geht es um Gewerbebetriebe auf dem Bauernhof ausserhalb der Bauzone und damit letztlich um Strukturerhaltung in der Landwirtschaft. Die Vorlage weckt Bedenken, die ich zusammenfassend in vier Punkten skizziere.
1. Ich frage: Ist das wirklich gute Gesetzgebung?
2. Ich frage: Ist das wirklich gute Raumplanung, die grundsätzlich sein will?
3. Ich frage: Wird nicht das Föderalismusprinzip verletzt?
4. Ich frage schliesslich: Ist das nicht Strukturerhaltung in der Landwirtschaft?
Es muss in unserem Rat möglich sein, solche Fragen zu stellen, auch wenn sie in der weiteren Öffentlichkeit nicht häufig gestellt werden.
1. Zur Frage nach der guten Gesetzgebung: Einst war das Raumplanungsgesetz ein schlankes Grundsatzgesetz. Nur so hat der Souverän es akzeptiert, nachdem er es in der ersten Runde abgelehnt hat; das der zweiten Runde ist dann stillschweigend akzeptiert worden.
Ich erinnere an die Väter dieses Gesetzes wie Kurt Furgler, Marius Baschung, Leon Schlumpf und andere, die für diese Vorlage eingetreten sind; das war ihr Wille. Seither ist das Gesetz angewachsen, allein im Bereich der Landwirtschaftszonen im Verhältnis eins zu drei, im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzone eins zu fünf. Wenn Sie die Verordnung zur Hand nehmen, sehen Sie, dass das eine gewaltige Regelung geworden ist. Man kann heute von einer nahezu geschwätzigen Verordnung sprechen, und das, obwohl der Bund nur Grundsätze erlassen und keine Details regeln darf. Die Planung ist nach unserer Verfassung Sache der Gemeinden, Sache der Kantone.
Jetzt soll schon wieder revidiert werden; die Tinte für die letzte Revision ist noch nicht einmal trocken: Am 1. September 2000 ist sie in Kraft getreten. Es liegen doch noch keine Erfahrungen dazu vor. Ist das ein Gesetzgebungsrhythmus, der Rücksicht auf die Bedürfnisse der Praxis nimmt? Wollen wir die Vorlage wirklich noch komplizierter machen?
Immer noch zur Frage nach der Qualität der Gesetzgebung: Eine Totalrevision ist in der Legislaturplanung für die laufende Legislatur angekündigt. Trotzdem soll man das Gesetz jetzt ändern, und das, obwohl wir von der Kommission nicht wissen, was denn der Gehalt dieser künftigen Totalrevision ist. Hätte man diese Ziele schon gehabt, hätte man diese Teilrevision selbstverständlich daran messen können. Aber das ist nicht der Fall, also sind wir auch hier im Ungewissen. Weiter gehört es zur Qualität der Gesetzgebung, dass man sich auf genügende Grundlagen abstützt. Hier aber laufen die Pilotprojekte in den Kantonen St. Gallen, Bern und Waadt immer noch. Sie sind nicht ausgewertet, jedenfalls haben wir keine entsprechenden Unterlagen. Man beruft sich auf ausländische Erfahrungen. Welche? Man möge sie uns auf den Tisch legen und begründen! Das war auch nicht möglich.
2. Die Vorlage verlässt den Weg der Grundsätzlichkeit, die wir für gute Raumplanung verlangen müssen - Einzelfälle statt Grundsätze, unnötig zentralistisch. Es gibt in diesem Geschäft meines Erachtens nichts, was Kantone und Gemeinden nicht via Richt- und Nutzungsplanung ohnehin einrichten könnten.
3. Dazu kommt noch - der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen -, dass die Rollen vertauscht werden, indem jetzt plötzlich der Bund für sich beansprucht zu lockern, und die Kantone müssen dann den Schwarzen Peter übernehmen und allenfalls wieder verschärfen; da sind sie politisch überfordert. Der föderalistisch korrekte Weg wäre gewesen, dass der Bund die schwierigen, harten, strengen Grundvorschriften erlassen hätte, und die Kantone hätten dann lockern dürfen.
4. Auf das Problem der Landwirtschaft schliesslich habe ich Sie bereits hingewiesen; wir kommen bei Artikel 24b darauf zurück. Ich hoffe, dass Sie wenigstens bei der zentralen Bestimmung von Artikel 24b dem Minderheitsantrag zustimmen können. Wir müssen die Hindernisse für eine bessere Gesetzgebung ausräumen: weniger zentralistisch, weniger auf Kosten von Gewerbe und Landwirtschaft der späteren Generationen.
Und schliesslich müssen wir uns auch die Frage nach der Wirkung der Raumplanung stellen lassen: Einst, in den Sechzigerjahren, ist die Raumplanung Schweiz gegen die Drohung ausgezogen, dass wir pro Sekunde einen Quadratmeter Boden verbauen, verlieren. Was haben wir seither, in diesen vierzig Jahren, erreicht? Wir sind immer noch gleich weit. Wir verlieren immer noch in etwa einen Quadratmeter pro Sekunde. Lohnt sich die Übung überhaupt? Ist es nicht sinnvoller, auf die Totalrevision zu warten?