Lexipedia

Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-10-02

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-02

Wortprotokoll

Worum geht es in der Sache? Es geht nur darum, den heutigen Rechtszustand weiterzuführen; es geht um keine Veränderung. Für das Plenum des Ständerates ist diese Geschichte nicht neu. Wir haben sie bereits mehrere Male bei der Diskussion des Bundesgerichtsgesetzes beraten. Das war damals auch in der Kommission für Rechtsfragen Gegenstand eingehender Diskussionen. Ich erinnere Sie an die eindrücklichen Voten von Kommissionspräsident Wicki und seines Vorgängers, Herrn Schweiger, in dieser Sache. Sie haben uns die Geschichte erläutert.

Wenn Sie schon den Bericht des BJ ansprechen, so habe ich den Eindruck, dass darin gar nichts steht, das damals nicht zur Diskussion gestanden hat.

Der Ständerat hat zweimal so entschieden. Wir haben dann im Differenzbereinigungsverfahren nachgegeben, weil wir wegen dieses Punktes nicht die gesamte Bundesgerichtsgesetzgebung um ein Jahr aufschieben wollten. Das war der Sinn des Nachgebens. Wir haben damals gesagt, wir würden darauf zurückkommen, wenn die Gelegenheit dazu besteht.

Sie wünschen eine Bemerkung zum Inhalt der Bestimmung: Es ist so, das neue Bundesgerichtsgesetz tritt auf den 1. Januar 2007 in Kraft. Aber wir haben ja noch etwas Zeit, weil mit dem Anpassungstermin für die Kantone noch zwei weitere Jahre zur Verfügung stehen. Wir verursachen keine Mehrarbeit, wenn wir jetzt dem Antrag der Kommission zustimmen.

Was will die Justizreform, die gute Justizreform, die mich nach wie vor an sich überzeugt? Sie will "mehr Gericht" und "mehr Bundesgericht" bringen. Was heisst das jetzt? Das heisst in diesem Fall, dass innerhalb der Kantone für diese Raumplanungssachen, insbesondere für die Zonenpläne, eben ein Gericht geschaffen werden muss. Man darf die Zonenplanentscheide nicht mehr letztinstanzlich dem Kantonsparlament, einer Kantonsregierung oder einem Departement überlassen, wie das im Schweizerlande da und dort Brauch ist. Dieser kantonale Richter, den wir in den Kantonen künftig haben werden, hat mehr Einflussmöglichkeiten als heute das Bundesgericht. Es gibt also eine klare Verschiebung des Einflusses von der Politik, von der Verwaltung weg zum Richter.

Zusätzlich soll mit dieser Revision des Bundesgerichtsgesetzes die Bundesgerichtskontrolle ausgedehnt werden. Sie gestatten mir wenigstens hier, einige Einzelpunkte hervorzuheben: Das Bundesgericht erhält in diesen Sachen via Einheitsbeschwerde eine weitere Überprüfungsbefugnis. Es muss sich ferner mit weitergehenden Beschwerderechten herumschlagen; es geht darum - Sie erlauben mir diese kleine technische Bemerkung -, dass der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin nur noch ein tatsächliches Interesse geltend machen muss. Wir werden nach dem Bundesgerichtsgesetz künftig in den Zonenplansachen das Verbandsbeschwerderecht haben, und wir werden ausgedehntere Behördenbeschwerderechte haben. Das sind, glaube ich, einfach die Fakten. Diese Ausdehnung ist zumindest im heutigen Zeitpunkt verfrüht. Wir sollten uns dies mindestens im Gesamtzusammenhang einer Totalrevision überlegen. Es besteht auch kein Grund, jetzt das Bundesgericht mehr zu belasten, als es unbedingt notwendig ist.

Ich erinnere Sie daran, dass uns Herr Bundesrat Blocher bei der Behandlung des Bundesgerichtsgesetzes gesagt hat, dass der Bundesrat auf dieses Problem zurückkommen müsse - ich kann Ihnen wenigstens die paar Wörter wiederholen -: "Er räume ein, dass etwas getan werden sollte." Und er hat Herrn Wicki und mir auch ausdrücklich gesagt, er anerkenne, dass ein Problem bestehe. Es gibt also erstens das Zugeständnis, dass ein Problem besteht, und zweitens, dass etwas getan werden soll. Jetzt hätte der Bundesrat die Gelegenheit gehabt, etwas zu tun. Er hat diese Bestimmung, Artikel 34, selber aufgegriffen, weil er früher etwas übersehen hat; das darf er, aber genauso haben wir zu Recht gesagt, dass dieses Thema wieder auf den Tisch kommen müsse.

Ich habe mich mit diesen Fragen in früherer beruflicher Funktion auseinandergesetzt. Es geht um diese Themen: Wie viel Richter in der Raumplanung? Wie viel Bund in der kantonalen Raumplanung? Und es geht auch um die Frage, ob wir jetzt etwas ändern wollen oder ob wir auf die Totalrevision warten sollen.

Ich bin überzeugt, dass wir in der Raumplanung in der Regel besser fahren, wenn wir die Kantone und Gemeinden auf dem demokratischen Weg entscheiden lassen. Das sage ich als ehemaliger Richter ganz bewusst. Das Rechtsschutzproblem muss gelöst werden, aber das können die Kantone selber tun; das ist in unserer Verfassung so vorgesehen. Dazu braucht es nicht eine Belastung des Bundesgerichtes. Bitte, noch einmal: Nicht unnötig das Bundesgericht belasten!

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.

Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-10-02 | Lexipedia | Lexipedia