Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-10-02
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-10-02
Wortprotokoll
Zunächst hat Herr Leuenberger Zahlen gewollt, die wir nicht liefern konnten, weil man sie bei den Kantonen eruieren muss. Es ist selbstverständlich, dass wir das für Sie tun werden, ohne dass Sie dazu ein Postulat einreichen müssen. Wir möchten diese Zahlen auch im eigenen Interesse haben. Das betrifft die Ausnahmebewilligungen in Bezug auf das Sonntags- und Nachtfahrverbot, die Sie genannt haben. Das lässt ja dann auch Rückschlüsse zu, was da vor allem transportiert wird an Gemüse und Milch und Schnittblumen.
Zur Interpellation selber: Ich wiederhole die Antworten, die meines Erachtens richtig waren, nicht, werde aber nur ganz kurz zu den zusätzlichen Fragen von Herrn Leuenberger Stellung nehmen. Zunächst einmal, was die Halbjahreszahlen 2006 angeht: Zum Zeitpunkt, als wir die Interpellationsantwort verfassten und sie durch den Bundesrat verabschieden liessen, lagen eben diese Zahlen noch nicht vor. Das ist halt der Lauf der Dinge. Wenn der Bundesrat etwas verabschiedet und wir nachher auf die Session warten müssen, können in der Zwischenzeit neue Zahlen kommen. Aber wir sind ja unsererseits an diesen neuen Zahlen interessiert, und wir sind auch daran interessiert, dass sie veröffentlicht werden, denn diese Zahlen zeigen immerhin auch die grossen Anstrengungen, die die Kantone und der Bund unternehmen. Und sie zeigen auf der anderen Seite auch - das haben Sie zu Recht festgehalten -, wie sehr intensive Kontrollen notwendig sind und dass die weiterhin ausgebaut werden müssen. Auch aus Sicht des Öffentlichkeitsgesetzes gab es keinen Grund, dem recherchierenden Journalisten die aktuellen Zahlen nicht zur Verfügung zu stellen, sodass jetzt halt diese Zahlen für einmal zunächst in einem Zeitungsartikel gekommen sind und nicht in einer Interpellationsantwort. Das ist jetzt schon eine Folge dieses Öffentlichkeitsgesetzes. Das ist ja auch nicht so schlimm. Das Gute daran ist ja, dass die Zahlen richtig sind. Schlimmer wäre es, wenn sie falsch wären.
Nun zur erwähnten Studie: Ich muss Ihnen ehrlich sagen, wir kennen diese Studie nicht. Gestern war in einer Sonntagszeitung die Rede davon. Aber wir konnten in dieser Zeit nichts eruieren. Ich muss auch offenlassen, ob die Zahlen richtig sind und ob die Studie seriös ist. Ich weiss es nicht.
Auch die Astag kennt die Studie nicht. Was tun wir als Erstes, wenn so eine Studie kommt und wir hilflos sind? Wir rufen die Astag an und fragen: Wo ist diese Studie? Nicht einmal die Astag wusste es. Und die Journalisten berufen sich auf ihr Berufsgeheimnis. Wir müssen ihnen wegen dem Öffentlichkeitsgesetz alles herausgeben; aber wenn sie etwas haben, sagen sie uns, sie hätten das Berufsgeheimnis. Also gut: Bis heute reichte es nicht, um substanziell Stellung zu nehmen.
Auf den ersten Blick scheint uns, die Zahlen seien etwas gar hoch, zumal es sich bei vielen dieser Verstösse um relativ geringfügige Übertretungen handelt, die nicht so zu Buche schlagen. Aber es ist richtig, dass sich solche Verstösse für den Transporteur wirtschaftlich zumindest teilweise lohnen. Und gerade das ist der Ansatz der Massnahme, die gleich lange Spiesse für Strasse und Schiene und innerhalb der Strasse für die anständigen Transporteure schaffen will. Der nach wie vor hohe Anteil an Verstössen zeigt, wie notwendig es ist, die Anstrengungen fortzusetzen und sie auch zu steigern.
Auch wenn der Bund selbstverständlich keine Verstösse duldet, wird es kaum möglich sein, wesentlich umfassender zu kontrollieren als heute, da die kantonalen Polizeikorps an die [PAGE 817] Grenzen ihrer Ressourcen stossen. Das grösste Steigerungspotenzial stellen künftig die grossen Kontrollzentren dar, wobei wir dann zu gegebenem Zeitpunkt höhere Kredite beantragen müssen, da der Betrieb dieser Zentren sehr kostenintensiv ist. Auf den 1. Januar des nächsten Jahres sollen zudem verschärfte Strafbestimmungen in Kraft treten. Im neuen Strafgesetzbuch werden die Strafen massiv erhöht. Bei leichteren Widerhandlungen sind neu Bussen bis zu 10 000 Franken möglich, bei schwereren Widerhandlungen können je nach Verschulden des Täters Bussen bis gegen eine Million Franken ausgesprochen werden. Es wird nicht so sein, dass jeden Tag eine solche Riesenbusse ausgesprochen wird, aber der Strafrahmen wird sehr viel grösser sein als im heutigen Recht. Fehlbare Chauffeure und Transportfirmen werden damit griffiger sanktioniert.
Wir haben in der Antwort auf die Interpellation dargelegt, dass auch der Arbeitgeber, das heisst der Transporteur, via Lizenz in die Pflicht genommen werden kann. Das ist es, was letztlich dann eben "einschenken" wird: dass er wirtschaftlich nicht davon profitieren kann, wenn er oder seine Chauffeure sich nicht ans Recht halten. Zudem haben insbesondere auf den Kontrollzentren beanstandete Fahrzeuge mit langen Wartezeiten zu rechnen, sodass es sich wirtschaftlich auch diesbezüglich weniger als heute lohnen dürfte, das Risiko einzugehen, erwischt zu werden.