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Escher Rolf · Ständerat · 2006-10-03

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-03

Wortprotokoll

Ich sehe mich verpflichtet, auf die Intervention von Herrn Lauri hin doch zwei, drei Bemerkungen zu machen. Es gibt gute Gründe, dass Betreiber und Eigentümer dieser Hochspannungsleitungen in der gleichen juristischen Person vereinigt sind.

1. Wenn Sie an die notwendigen zukünftigen Erweiterungen beim Übertragungsnetz denken, wenn neue Leitungsteile erstellt werden müssen, dann stellen sich schwierige Fragen, die wesentlich einfacher zu lösen sind, wenn Betreiber und Eigentümer die gleiche Person sind. Wer soll denn bauen, welches Überlandwerk von diesen sieben? Im Übrigen gibt es nicht nur die sieben Überlandwerke, die Eigentümer sind. Es gibt daneben rund zwei Dutzend Gesellschaften, die ebenfalls Teile dieses Hochspannungsnetzes besitzen. Wie soll bezahlt werden? Soll das das Überlandwerk bezahlen, oder soll das die nationale Gesellschaft aus ihren Erträgen bezahlen? Wie viel soll einem Überlandwerk bezahlt werden? Das sind alles Fragen, die zu recht grossen Schwierigkeiten führen können.

2. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine bessere Trennung von den jetzigen Eigentümern, nämlich den Überlandwerken und den zwei Dutzend anderen Eigentümern, dieser neuen Netzgesellschaft eine wesentlich grössere Unabhängigkeit bringt. Es soll entweder der Staat oder eine möglichst unabhängige Gesellschaft sein, der die "Stromautobahnen" in diesem Land befehligt, die Hand auf diesen "Stromautobahnen" hat. Die Kommission hat sich für eine möglichst unabhängige Gesellschaft entschieden. Das ist ein wesentlicher Artikel dieses Gesetzes. Ich hoffe, dass der Nationalrat dem auch folgen kann.

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