Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-03
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-03
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, beide Anträge abzulehnen. Sie lagen der Kommission nicht vor, aber eine Beurteilung ist trotzdem möglich. Im Gegensatz zu Herrn Bonhôte bin ich nicht der Auffassung, dass sein Antrag rein redaktioneller Natur ist. Wenn Sie Artikel 6 Absatz 1 in der Fassung Ihrer Kommission anschauen, dann sehen Sie, dass es in der ersten Phase der Marktöffnung drei Sorten von Adressaten dieses Artikels gibt. Es gibt erstens einmal die Haushalte; es gibt zweitens jene Unternehmen, die bei unter 100 Megawattstunden Verbrauch sind; es gibt dann drittens jene Unternehmen, die im Jahr mehr als 100 Megawattstunden an Energie verbrauchen.
Von diesen Adressaten können nach unserer Konzeption die Haushalte in der ersten Phase überhaupt keinen Marktzutritt haben; die Unternehmen, die bei unter 100 Megawattstunden Verbrauch sind, ebenfalls nicht. Diese fassen wir unter dem Begriff der "festen Endverbraucher" zusammen. Nun gibt es aber auch noch Unternehmen - und von denen spricht Absatz 1 -, die in der ersten Phase den Netzzugang haben, aber verzichten können. Unternehmen, die mehr als 100 Megawattstunden pro Jahr verbrauchen, haben also das Recht auf den freien Marktzugang, können aber darauf verzichten. Artikel 6 Absatz 1 sagt nun: Die Unternehmen, die darauf verzichten, haben keine Liefergarantie.
Wenn Herr Bonhôte - und das macht er - "und den Unternehmen" streicht, dann bezieht er die Verzichtsmöglichkeit auf die Haushalte, auf die festen Endbezüger. Dann sind wir in einer Situation, die im Zusammenhang mit Artikel 6 Absatz 5 nicht mehr aufgeht, wo gesagt wird: "Diese festen Endverbraucher haben keinen Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 13 Absatz 1." Also können sie gar nicht darauf verzichten, einen zu haben. Das ist von der Mechanik des Artikels 6 her eben eine materielle Änderung, die auch noch in einer gewissen Ratlosigkeit endet; wir wissen dann nicht, ob Artikel 6 Absatz 1 oder Absatz 5 gilt.
Ich muss Ihnen entgegen dem Antrag Bonhôte empfehlen, an der Fassung Ihrer Kommission festzuhalten. Aus den genannten Gründen bedeutet der Antrag keine rein redaktionelle Änderung.
Zum Antrag Slongo: Es ist natürlich schwierig zu sagen, Frau Slongo habe nicht Recht, wenn der Bundesrat das so bereits vorgeschlagen hat. Allerdings meine ich, dass die Kommission einen guten Grund hat, an ihrer Fassung festzuhalten. Ich überziehe nicht, wenn ich sage, dass für uns in dieser Sache schlicht die Referendumsfrage entscheidend war.
Aber es gibt natürlich auch noch zwei, drei andere Gründe, welche uns dazu führen, Ihnen die Ablehnung des Antrages Slongo zu beantragen. Mit Bezug auf die europapolitische Dimension bin ich persönlich der Auffassung, dass eine zeitliche Verzögerung von fünf Jahren nicht dazu führen wird, dass wir uns in Bezug auf die Strommarktverhandlungen mit der EU in arge Bedrängnis bringen. Ich bin auch nicht der Auffassung, dass wir mit diesem Artikel 6 Absatz 1 die Konkurrenzfähigkeit unseres schweizerischen Gewerbes mit Blick auf die europäischen Gewerbebetriebe erheblich schmälern. Weswegen nicht? Man muss diese ganze Geschichte auch einmal durchrechnen! Man muss einmal sehen, was das bedeutet. Was ist der Nutzen dieser Marktöffnung? Ich gehe davon aus, dass die Schwelle bei 100 Megawattstunden pro Jahr liegt. 100 Megawattstunden sind 100 000 Kilowattstunden. Bei einem Strompreis von 20 Rappen pro Kilowattstunde ergibt das per saldo am Schluss des Jahres eine Stromrechnung von 20 000 Schweizerfranken. Jetzt bin ich einmal grosszügig - zu Ihren Gunsten, Frau Slongo - und sage, der Netzkostenanteil, der sich nicht verändert, ist 50 Prozent. Also haben wir einen variablen, von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen Preisanteil von noch einmal 10 000 Franken. Wenn wir jetzt ganz grosszügig sind und sagen, die Differenz könne 15 Prozent sein, dann gewinnen wir in dieser Grössenordnung pro Jahr ganze 1500 Franken. Und da meine ich: Das ist bei Gott nicht matchentscheidend!
Es kommt dazu - das dürfen Sie nicht vergessen -, dass die kleinen KMU, für die wir etwas Gutes tun wollen, extrem empfindlich auf administrative Belastungen reagieren. Das ist etwas, was wir im Verhältnis KMU-Bund, KMU-Kantone, KMU-Gemeinden, also im Verhältnis der KMU zur öffentlichen Hand, immer wieder thematisieren: möglichst wenig administrativer Aufwand. Sie jagen die KMU für diese 1500 Franken in einen Beschaffungsstress hinein, denn Sie dürfen eines nicht vergessen: Mit der Fassung des Bundesrates haben die kleinen KMU keine Möglichkeit, auf den freien Netzzugang zu verzichten. Sie können nicht erklären, beim alten, traditionellen, territorialen Netzbetreiber bleiben zu wollen. Sie müssen auf den Markt, sie müssen suchen. Wenn es der traditionelle, alte Netzbetreiber ist, haben sie "Schwein" gehabt, und sonst müssen sie eben schauen, woher sie ihre Energie bekommen. Sie haben diese Liefergarantie nach Artikel 6 nicht.
Wenn ich das alles zusammenzähle, bin ich der Auffassung, dass es nicht nur referendumspolitische, sondern auch andere Gründe gibt, welche der Ablehnung des Antrages Slongo das Wort sprechen.
Zum Quantitativen: Wovon sprechen wir? Wir haben in der Schweiz etwa vier Millionen Haushalte; wir haben in der Schweiz etwa 380 000 Nichthaushalte - grosse und kleine. Wenn Sie nun die Schwelle zwischen Haushalten und Nichthaushalten machen, kommen diese 380 000 Nichthaushalte augenblicklich auf den Markt. Das ist ein Anteil von 70 Prozent des Stromverbrauchs; nicht der Marktöffnung unterliegen dann die vier Millionen Haushalte mit einem Strombezug von 30 Prozent - das einfach, damit Sie sich diese Zahlen vor Augen führen können. Bei einer Grenze von 100 000 Kilowattstunden sind es 50 000 Betriebe mit einem Stromanteil von 55 Prozent. Ich glaube, diese Zahl haben Sie bereits richtig genannt.
Ich bitte Sie also dringlich, dem Antrag Slongo nicht zu folgen.