David Eugen · Ständerat · 2006-10-04
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Ich danke Hans Lauri für diesen Antrag, der ja besagt: Für Erzeugungsanlagen und auch für Leitungsanlagen müssen die geltenden materiellen Vorschriften zum Landschaftsschutz und die Vorschriften zum Gewässerschutz, die ich vorher angesprochen habe, eingehalten werden. Er betont das für die Windanlagen. Ich kann das durchaus unterstützen: Es ist für mich selbstverständlich, dass auch für die Windanlagen und die Solaranlagen die Regeln des Landschaftsschutzes eingehalten werden müssen. Aber ich bitte Sie, den Antrag so zu verstehen, dass er für alle gilt. Das geltende Recht gilt für alle. Ich möchte einfach nicht, dass der Antrag Lauri in dem Sinne verstanden wird, dass für bestimmte Technologien die Vorschriften des Landschaftsschutzes gelten, für andere Technologien nicht. Alle müssen sich an die ökologischen Randbedingungen halten.
Ich darf einen Punkt mitgeben, auch an die Stromwirtschaft, der insbesondere die Überlandleitungen betrifft. Die Überlandleitungen führen sehr oft zu ganz massiven Eingriffen in das Landschaftsbild. Gerade in diesem Sektor muss man im bestehenden Zielkonflikt jedes Mal abwägen und gelegentlich auch bereit sein, zu verkabeln und eine Überlandleitung unter den Boden zu legen, wenn das vom Landschaftsbild her gefordert ist. Es gibt im Übrigen sehr gute Aktionen von Elektrizitätswerken - ich möchte als Beispiel vor allem das Vallée de Joux erwähnen -, die das gemacht haben, und zwar zu sehr vernünftigen Preisen. Ich denke also: Wir müssen diesen Gedanken aufnehmen, aber wir müssen ihn als für alle Erzeugungsformen und alle Leitungsformen geltend verstehen.