Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-04
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Zu Artikel 7 Absatz 1: Wir beantragen Ihnen, den bestehenden Artikel 7 - das betrifft den "Fünfzehnräppler" - zur Lex generalis für die Anschlussbedingungen für fossile und erneuerbare Energie auszubauen.
Ich habe bereits in den einleitenden Bemerkungen zum Energiegesetz erwähnt, was das bedeutet. Die Abgabe- und Vergütungsberechtigung bezieht sich auf die Elektrizität aus fossiler Energie - dies aber nur, wenn die Elektrizität regelmässig produziert und gleichzeitig auch die Wärme genutzt [PAGE 877] wird - und auf Elektrizität aus erneuerbarer Energie, wobei die Wasserkraft bis 10 Megawatt ausgebaut wird. Die Vergütung richtet sich nach marktorientierten Bezugspreisen, ist also nicht kostendeckend. Dafür ist die Abnahmegarantie unbefristet. Anlagen, die nach dem heute geltenden Artikel 7 verfahren, verlieren nach Artikel 28a im Jahre 2025 bzw. 2035 ihre Vergütungsgarantie. Sie können dannzumal auf den neuen, jetzt vorliegenden Artikel 7 zurückgreifen, der ihnen wenigstens die Abnahmegarantie zu marktorientierten Bezugspreisen für gleichwertige Energie liefert. Die Kosten der nach diesem Artikel zu bezahlenden Vergütungen dürften bei 30 Millionen Franken per annum liegen.
Ich beantrage Ihnen, der Kommission zu folgen.