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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-04

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Eine starke Minderheit schlägt hier einen zusätzlichen Artikel 6bis vor. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass die Minderheit in der Zielsetzung von Artikel 6bis durchaus zu unterstützen ist. Sie ist aber der Meinung, dass dieser Artikel 6bis an sich unnötig ist.

Den normativen Gehalt von Artikel 6bis hält die Minderheit für relativ gering. Die Bestimmung ist vor allem deklamatorischer Natur. Sie enthält noch keine konkreten Massnahmen, die dazu führen, dass tatsächlich zeitgerecht Produktionskapazitäten bereitgestellt werden. Wir haben mit den Artikeln 8, 9 und 21 im Stromversorgungsgesetz Massnahmen, die die Sicherheit bereits direkt betreffen, und sind daher in dieser Hinsicht weniger auf Artikel 6bis angewiesen.

Die Kommission hält daher sowohl beim Einleitungssatz als auch bei den einzelnen Buchstaben und Absätzen keine ausdrückliche Notwendigkeit für gegeben, hier besonders zu legiferieren. Es ist, wie gesagt, eine deklamatorische Bestimmung.