Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2000-10-04
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-10-04
Wortprotokoll
Die Motion der SVP-Fraktion verlangt in vier Punkten Eingriffe in den Finanzhaushalt. Sie entspricht damit auch den im Wahlkampf abgegebenen Versprechen bezüglich der Ausrichtung der Finanzpolitik der SVP auf Bundesebene.
In der Zwischenzeit hat sich einiges gewandelt. Beim Bund sprudeln die Steuererträge dank verbesserter Wirtschaftslage ausgiebig. Sie ermöglichen es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Finanzausgleiches zu leisten. Trotzdem hat der Finanzminister bei der Vorstellung des Budgets für das Jahr 2001 gegenüber der Presse klar darauf [PAGE 1142] hingewiesen, dass nach wie vor strukturelle Mängel innerhalb des Finanzhaushaltes bestehen, deren Beseitigung nicht dadurch verhindert werden darf, dass die Einnahmen des Bundes grösser geworden sind. Wir haben auch in den verschiedenen Vorstössen, die letzte Woche behandelt wurden und zu denen der Finanzminister im Namen des Bundesrates Stellung genommen hat, klar festgestellt, dass in der Haltung des Bundesrates in letzter Zeit eine bestimmte Wandlung eingetreten ist: Offenbar nimmt man auch vonseiten des Bundesrates zur Kenntnis, dass die Entwicklung der Steuerquote in diesem Land in den letzten zehn Jahren nicht zur verbesserten Wirtschafts- und Konjunktursituation beigetragen hat und dass das Annähern an das europäische Mittel weiss Gott kein Ziel der Finanzpolitik des Bundes sein kann.
Nicht nur die Haltung des Bundesrates hat sich in dieser Frage gewandelt. Auch bei anderen bürgerlichen Parteien, insbesondere bei der FDP, stellen wir einen finanzpolitischen Kurs fest, der sich den Überzeugungen und Haltungen der SVP in dieser Frage weitgehend angenähert hat. Ich weise auf ihre Initiative hin, die ja noch unterwegs ist, aber auch auf ihre Vorstösse und Stellungnahmen in diesem Parlament.
Die Motion der SVP-Fraktion verlangt erstens eine Senkung der direkten Bundessteuer um 10 Prozent. Der Bundesrat hat ein Paket verabschiedet und wird Ende Jahr eine entsprechende Botschaft vorlegen. Vorgesehen ist, wie er in seiner Stellungnahme schreibt, eine Entlastung von gegen 20 Prozent bei den natürlichen Personen. Damit kommen wir der Erreichung dieses Zieles einen ganz schönen Schritt näher, auch wenn man sagt, man könne das nicht. Wir haben das Vorgehen, wie diese 10 Prozent erreicht werden sollen, offen gelassen, und stellen nun fest, dass das Konzept des Bundesrates vorwiegend auf die natürlichen und nicht generell auch auf die juristischen Personen ausgerichtet ist. Das werden wir anhand der Botschaft dann zu prüfen haben. Aber dieser Punkt kann an und für sich kein Grund für die Ablehnung der Motion sein.
Wir verlangen zweitens einen überarbeiteten Finanzplan mit Verzichtplanung zur Kompensation allfällig kurzfristiger Steuerausfälle. Der Bundesrat stellt für das Jahr 2001 ein praktisch ausgeglichenes Budget vor, mit einem Defizit um 100 Millionen Franken verbessert gegenüber dem Voranschlag für dieses Jahr.
In der Zwischenzeit wurde von diesem Rat ein weiterer Punkt im Sinne der SVP-Finanzpolitik korrigiert, indem der Gesamtertrag des Mehrwertsteuerprozentes der AHV zukommt und nicht mehr im Umfang von 17 Prozent zur Entlastung des Bundesfinanzhaushaltes beitragen soll. Auch dieser Punkt scheint uns von diesem Rat erfolgreich umgesetzt worden zu sein, allerdings mit etwas Verspätung.
Der dritte Punkt hat am 24. September 2000 sogar eine klare Volksmehrheit gefunden, indem mit dem Slogan "Keine neuen Steuern - dreimal Nein" bei der Volksabstimmung ein Rundum-Erfolg erzielt wurde. Ich kann mir kaum vorstellen, das man diese klare Aussage des Volkes hier nicht zur Kenntnis nehmen will.
Der vierte Punkt, nämlich der ausdrückliche Verzicht darauf, bei Sparprogrammen, die durch die eidgenössischen Räte beschlossen werden, Kosten für Bundesaufgaben und -ausgaben auf die Kantone und Gemeinden zu überwälzen, stört den neuen Finanzausgleich überhaupt nicht. Der neue Finanzausgleich hat zur Aufgabe, die Geldflüsse zwischen Bund und Kantonen transparenter zu machen und Zuweisungen der Aufgaben vorzunehmen, damit diese am richtigen Ort vorgenommen werden können, nach dem Grundsatz: Wer zahlt, befiehlt. Das hat mit einer Umlagerung auf die Kantone und Gemeinden nichts zu tun. In diesem Sinne ist auch dieser Punkt durchaus genehmigungsfähig.
Wir halten deshalb in allen Teilen an der Motion fest.