Escher Rolf · Ständerat · 2006-10-05
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
Ich stelle vorerst nur eine Frage. Diese Frage betrifft den ersten Satz von Absatz 5 dieses Artikels 7a, der lautet: "Die Summe der Zuschläge nach Absatz 3 darf 0,5 Rappen pro Kilowattstunde auf dem Endverbrauch pro Jahr nicht überschreiten." Das Kriterium ist also der Endverbrauch.
Ich habe in der Kommission diesen ersten Satz sinngemäss vorgeschlagen, aber nicht mit der Formulierung "auf dem Endverbrauch", sondern "für den Endverbraucher". Ich wollte sicherstellen, dass der Strombezüger weiss, dass er für diese Einspeisevergütung höchstens 0,5 Rappen bezahlen muss. Der Formulierungsvorschlag "auf dem Endverbrauch" entspricht einer späteren Empfehlung der Verwaltung. Dabei wurde von der Verwaltung zugesichert, dass damit der Zuschlag für diese Einspeisevergütung 0,5 Rappen für den Einzelnen nicht überschreiten dürfe.
Ich bitte den Herrn Departementsvorsteher, hier klar zu antworten, ob auch diese Formulierung "auf dem Endverbrauch" garantiert, dass der Zuschlag von 0,5 Rappen für den einzelnen Strombezüger eben nicht überschritten wird. Wenn diese Zusicherung nicht erteilt wird, dann werde ich den Antrag mit der Formulierung "für den Endverbraucher" hinterlegen. Es ist wichtig, dass die Bürger auch bei einem allfälligen Referendum wissen, dass dieser Zuschlag für sie 0,5 Rappen pro Kilowattstunde nicht überschreitet.
Sie werden sich allenfalls fragen, warum ich diese Frage überhaupt stelle. Teilweise werden Bezüger wie die Grossverbraucher entlastet, und es ginge nicht an, das den übrigen Bezügern aufzuerlegen. Ich bitte um eine entsprechende Beantwortung.