Hess Hans · Ständerat · 2006-10-05
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
Als Einwohner der Gemeinde Sarnen bin ich von diesem Thema betroffen. Ich hatte zwar das grosse Glück, dass ich keine direkten Schäden durch das verheerende Unwetter erlitten habe, aber in nächster Nähe habe ich gesehen, was das Unwetter an Schaden angerichtet hat. In diesem Sinne darf ich sagen, dass ich weiss, wovon ich rede, wenn ich von der Unwetterkatastrophe 2005 in Obwalden spreche. Der Kanton Obwalden und viele Direktbetroffene wurden bis heute in grossem Ausmass unterstützt, natürlich auch durch den Bund. Dafür danke ich nochmals herzlich, und dieser Dank gilt auch dem VBS, welches in unserem Gebiet vorzügliche Arbeit geleistet hat.
Ich bitte Sie aber trotzdem, die Motion anzunehmen, trotz der bereits geleisteten Hilfe. Ich erlaube mir, dem Rat einige Fakten zu unterbreiten. Man darf nicht vergessen, dass der Schaden für Obwalden sowie auch für die anderen betroffenen Kantone immens war. Erstschäden von 65 Millionen Franken und Folgeschäden von weit mehr als 100 Millionen Franken fallen alleine im Kanton Obwalden an. Hier weiche ich jetzt leicht ab von den Ausführungen des Berichterstatters: Wir haben eine Pro-Kopf-Belastung von 1900 Franken, wenn wir diese 100 Millionen Franken selber finanzieren müssen. Es muss damit von einem für Obwalden alle Massstäbe sprengenden ausserordentlichen Ereignis gesprochen werden. Ich mache hier einen Vergleich: Auf der Basis von 100 Millionen Franken und damit einer Belastung von 1900 Franken pro Kopf wäre der Schaden für den Kanton Zürich mit seinen 1,3 Millionen Einwohnern analog auf total sage und schreibe 2,74 Milliarden Franken zu beziffern. Dieser Betrag wäre auch für den Kanton Zürich viel zu hoch, als dass er ihn einfach so verkraften könnte. Auch Zürich würde in einem solchen Fall unsere Unterstützung brauchen. Der Kanton Obwalden hat aufgrund der Hochwasserkatastrophe viele nichtversicherbare Schäden erlitten, die sich als Ganzes schwer beziffern lassen; ich verweise auf Schäden an Archivalien.
Mit der Behebung dieser Schäden, die in keiner Bilanz erscheinen, steht der Kanton bereits vor einer grossen Herausforderung. Die Schäden an wichtigen Infrastrukturen, an Gebäuden, kommen noch hinzu. Mit der Bundeshilfe könnten die Erstschäden rascher behoben werden, und mit einer raschen und konzentrierten Behebung der Erstschäden könnten auch die Folgeschäden kleiner gehalten werden. Alle drei betroffenen Kantone haben bis heute viel in die Prävention, in den Schutz vor Naturgefahren, investiert. Ich verweise darauf, das ist ein ganz wichtiger Punkt, dass weitere Investitionen für die Prävention getätigt werden können.
Der Bundesrat weist eine Sonderbehandlung aus Kosten- respektive Spargründen zurück. Das ist für uns bei einem solchen Ereignis schwer nachvollziehbar, denn es geht um die einmalige Zahlung von insgesamt rund 250 Millionen Franken. Für die betroffenen Gebiete haben diese Beiträge einen grossen, positiven und nutzbringenden Effekt. In der Vergangenheit, man denke an die Unwetter im Tessin und in Brig, konnten die betroffenen Kantone in ähnlichen Situationen mit einer ausserordentlichen Bundeshilfe rechnen; von den Vorrednern ist schon darauf hingewiesen worden. Im Jahr 2005 hat es die Kantone Obwalden, Nidwalden und Uri sehr stark getroffen. Sie sollen nun nach strengen Vorschriften behandelt werden. Das steht in einem Widerspruch zur ausserordentlichen Situation und zur bisherigen Praxis. Für die Region handelt es sich um wichtige Unterstützungsgelder, nicht zuletzt, ich habe bereits darauf hingewiesen, auch hinsichtlich der Prävention, des Schutzes vor weiteren Naturgefahren.
Auch wenn ich mir bewusst bin, dass es schwierig sein wird, eine Kompensation zu finden, gehe ich doch davon aus, dass eine solche erfolgen wird. Das sind die Gründe, weshalb ich mich für die Annahme der Motion einsetze. Ich bitte Sie, das auch zu tun. Besondere Situationen erfordern besondere Lösungen.