Slongo Marianne · Ständerat · 2006-10-05
Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
"Solidarität auch im Inland gefragt", "Bittere Pille am kürzesten Tag des Jahres 2005": Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat, an seiner letzten Sitzung des Jahres 2005, darauf verzichtet, uns gleich wie bei den Hochwasserereignissen von 1987 und 1993 Sonderkredite zu unterbreiten; der Kommissionssprecher hat es erwähnt. Dies bedeutet für mich, dass eine jahrzehntelange solide kantonale Nidwaldner Finanzpolitik vom Bundesrat bestraft wird. Weil Nidwalden finanzstark ist, erhält Nidwalden im Bereich Wasserbau überhaupt keine Bundesmittel. Für den errechneten Gesamtschaden des verheerenden Unwetters im öffentlichen Bereich in der Grösse von rund 42 Millionen Franken allein in Nidwalden bleiben für unseren kleinen Kanton Kosten von rund 35 Millionen Franken. Wegen dieses negativen Bundesratsentscheids ruhen die Hoffnungen Nidwaldens auf Ihnen.
Unsere UREK hat erfreulicherweise bereits Mitte Februar 2006 einstimmig bei einer Enthaltung eine Kommissionsmotion verabschiedet, die höhere Leistungen des Bundes an diese immensen Kosten der Kantone verlangt. Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt es, dass den am stärksten betroffenen Kantonen eine zumutbare Pro-Kopf-Belastung bleibt. Mit der erwähnten Zumutbarkeit soll sichergestellt werden, dass für die durch die verheerenden Unwetter vom August 2005 am stärksten betroffenen Kantone, für Uri, Ob- und Nidwalden, eine auch für sie tragbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt.
Für unseren Kanton Nidwalden beträgt der vom Bundesrat vorgesehene Bundesbeitrag rund 6,9 Millionen Franken, bei einem Gesamtschaden von 41,9 Millionen Franken. Die Beteiligung des Bundes beträgt für Nidwalden somit lediglich rund 16 Prozent. Nidwalden stützt sich auf folgende Fakten: Die schweizerische Restkostenbelastung pro Kopf beträgt für alle betroffenen 17 Kantone durchschnittlich 35 Franken. Über die Zahlen für die besonders stark betroffenen Kantone Uri, Ob- und Nidwalden hat Sie bereits der Kommissionssprecher orientiert. Der ebenfalls stark von diesem Unwetter betroffene Kanton Bern muss z. B. mit einer Pro-Kopf-Belastung von rund 89 Franken rechnen.
Allein diese krassen Unterschiede in der Belastung der Kantone rufen nach einer Sonderlösung für die stark betroffenen Glieder des Bundesstaates. Der finanzielle Schaden, den Nidwalden zu tragen hat, ist, gemessen an der Grösse unseres Kantons und unter Berücksichtigung unserer Finanzstärke, ausserordentlich hoch. Unsere langjährigen [PAGE 909] Präventionsmassnahmen werden in keiner Weise in die Überlegungen des Bundesrates einbezogen und daher auch nicht berücksichtigt. Ich frage Sie: Lohnt sich eine gezielte Vorsorge im Hochwasserschutz? Oder fährt in unserem Lande derjenige besser, der keine oder fast keine Präventionsmassnahmen ergriffen hat?
Ich vermisse, wie die Kantonsbehörden und die Bevölkerung, die gelebte Solidarität zu den kleinen Kantonen. Diese Solidarität haben der Regierungsrat des Kantons Nidwalden und beide eidgenössischen Parlamentarier, als wir uns im Rahmen der NFA-Verfassungsabstimmung für ein klares Ja zur NFA aussprachen, unzweideutig zum Ausdruck gebracht. Umso mehr fühlen wir uns heute im Stich gelassen, wenn die Solidarität nach dieser Unwetterkatastrophe nicht im erhofften Ausmass zum Tragen kommt.
Überdies haben auch die privaten Haushalte und Landwirtschaftsbetriebe beträchtliche Schäden erlitten, die nicht vollumfänglich von Versicherungen, Bund und Kanton übernommen werden. Hiezu kommen die zahlreichen Schäden, die unsere Gemeinden zu tragen haben. Angesichts der Grössenordnungen ist nicht zu erwarten, dass die Gemeinden diese Lasten verkraften können.
Bei einem ausserordentlichen Zahlungsbedarf muss die Bundesversammlung Beschlüsse gemäss Artikel 158 Absatz 3 Buchstabe c der Bundesverfassung fassen. Auch dazu hat der Kommissionssprecher die Ausführungen bereits gemacht. Im Falle des Unwetters 2005 handelt es sich sowohl für den Bund als auch für die Kantone eindeutig um einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf, da hiefür in den Budgets keine Kredite eingesetzt waren. Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat nicht diesen vorgezeichneten Weg gegangen ist und uns eine entsprechende Botschaft unterbreitet hat. Nidwalden hat auf die gelebte Solidarität des Bundes und letztlich des Schweizervolkes gezählt und stellt nun fest, dass der Bundesrat diese Sensibilität nicht hatte. Selbst dem im Januar 2006 schriftlich und mündlich geäusserten Wunsch der drei Kantonsregierungen, mittels eines Gesprächs den negativen Entscheid in Wiedererwägung zu ziehen, wurde aus meiner Sicht leider nicht entsprochen.
Weltweit müssen wir immer wieder Naturkatastrophen zur Kenntnis nehmen. Rasch werden seitens des Bundes Hilfeleistungen angeboten, was uns richtig scheint. Schwieriger werden unsere weltweiten Solidaritätsbekundungen erst dann, wenn im Inland Finanzhilfe mit Schuldenbremsebegründungen abgelehnt wird.
Die ganzen Hoffnungen der betroffenen Kantone liegen nun bei Ihnen. Sie als Ständeräte und Ständerätinnen bitte ich deshalb, diese wichtige Motion für eine gerechtere Pro-Kopf-Verteilung anzunehmen. Sie senden damit ein solidarisches, freundeidgenössisches Signal Richtung Urschweizer Kantone. Die Bevölkerung und die Behörden warten und hoffen darauf. Der Bund muss mehr an die Unwetterschäden 2005 bezahlen. Ich danke Ihnen für dieses innenpolitisch wichtige Zeichen und für Ihre Unterstützung und die Annahme dieser Motion.