preparatory:AB 69361
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-11
Wortprotokoll
Frau Leutenegger Oberholzer stellt die Frage nach hängigen Verfahren. Sie präzisiert die drohenden Verjährungen als Spezialfrage. Der Bundesrat hat sich zu diesen Verfahren schon verschiedentlich geäussert, zuletzt und einlässlich am 5. Juli dieses Jahres mit der Beantwortung der dringlichen Anfrage 06.1068 der sozialdemokratischen Fraktion mit dem Titel "Swissair. Droht das Grounding der Justiz?".
Nach wie vor lassen sich die Hauptaspekte dieses Geschäftes in folgenden zwei Punkten zusammenfassen:
1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat Ende März 2006 die Öffentlichkeit darüber informiert, dass gegen neunzehn Personen der ehemaligen SAir-Group-Führung wegen verschiedener Vermögens- und Urkundendelikte Anklage erhoben wurde. Für die schweren Anklagepunkte, also z. B. Gläubigerschädigung, Misswirtschaft oder Urkundenfälschung, verjährt die Strafverfolgung bekanntlich erst nach fünfzehn Jahren. Angesichts der klaren kantonalen Zuständigkeit steht es dem Bundesrat nicht zu, sich zur konkreten Verfahrensdauer zu äussern. Hingegen ist er generell der Auffassung, dass die verantwortlichen politischen Behörden die nötigen finanziellen und personellen Mittel zur wirksamen Verfolgung von komplexen Wirtschaftsdelikten bereitstellen müssen. Zu dieser Frage haben wir auch schon am 12. Juni 2006 auf eine Frage Heim 06.5107, "Swissair-Fall vor der Verjährung", Stellung bezogen.
2. Seitens des Bundes wurden bisher keine Verantwortlichkeitsklagen erhoben. Nach Artikel 757 des Obligationenrechtes obliegt nämlich die Durchsetzung der zivilrechtlichen Verantwortlichkeitsansprüche zunächst dem Liquidator der SAir Group, zusammen natürlich mit dem Gläubigerausschuss. Erst wenn diese Liquidationsorgane auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichten oder verzichten würden, ist dazu jeder Aktionär oder dann auch jeder Gläubiger berechtigt. Aufgrund seiner Abklärungen hat der Liquidator verantwortlichkeitsbegründende Handlungen ehemaliger Organe der SAir Group festgestellt. Gestützt darauf hat er die nötigen Massnahmen - darunter auch die Verjährung unterbrechende - ergriffen, zuletzt im Oktober 2006 durch die Einleitung eines zivilprozessualen Sühneverfahrens. Dieses richtet sich gegen mehr als vierzig Personen, die sich allenfalls verantwortlich gemacht haben.