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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2006-12-13

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-13

Wortprotokoll

Ich spreche zum Antrag der Minderheit zu Artikel 55c Absatz 1 und bitte Sie, sich der ständerätlichen Lösung anzuschliessen. In diesem sogenannten Lösegeld-Artikel hat der Ständerat noch eine Präzisierung angebracht, die in diesem schwierigen Bereich Klarheit schafft. Die nationalrätliche Formulierung wurde eingegrenzt auf Vereinbarungen über Verpflichtungen, die Belange des öffentlichen Rechtes betreffen, und derartige Vereinbarungen gelten ausschliesslich als gemeinsame Anträge an die den Fall entscheidende Behörde. Der Grund ist folgender: Während privates Recht der Disposition zugänglich ist, kann über öffentliches Recht nicht disponiert werden. Am Umweltrecht oder an Planungsvorschriften als Teilen des öffentlichen Rechtes können die Parteien nicht "herumriegeln". Sie können zwar einmal etwas untereinander aushandeln, eine zwischenparteiliche Vereinbarung ausformulieren, aber eine Einigung zwischen den Parteien in diesen Belangen kann gar keine Rechtswirkung entfalten. Derartige Vereinbarungen sind nur Anträge und sind den Behörden zur Genehmigung zu unterbreiten. Diese berücksichtigt diese Anträge und nimmt sie als Ergebnis der Verhandlung in ihre Verfügung auf, wenn es keine Mängel nach Artikel 49 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren vom 20. Dezember 1968 gibt - was von der Behörde eben zu prüfen ist.

Leider hat eine knappe Mehrheit Ihrer Kommission - der Entscheid fiel mit 12 zu 10 Stimmen - diese klarstellenden [PAGE 1825] Formulierungen des Ständerates nicht akzeptiert. Die vorliegende ständerätliche Fassung umschreibt nur klar und sauber, was der Rechtssituation entspricht. Wir beantragen Ihnen, dieser Fassung zuzustimmen. Es ist ja wirklich erforderlich, dass wir dieses Geschäft gelegentlich zu Ende bringen, ist die Debatte im Ständerat doch vor mehr als einem Jahr, nämlich am 7. Oktober 2005, geführt worden.

Ich bitte Sie, dem Ständerat einen Schritt entgegenzukommen.