Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-12-13
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-12-13
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, auf das Geschäft einzutreten und der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.
Sie behandeln das Geschäft als Zweitrat. Im Ständerat wurde bereits am 21. November 2006 mit 32 zu 9 Stimmen die Zustimmung erteilt. Die Botschaft für das WEF 2007-2009 entspricht grundsätzlich derjenigen der Vorjahre. Gestützt auf die Erfahrungen der letzten Jahre können jedoch dank Optimierung im Sicherheitsdispositiv von Polizei und Armee der Maximalbestand der Armeeangehörigen und auch die finanzielle Beteiligung des Bundes reduziert werden. Es ist jetzt also durchaus ein Profit aus dieser Erfahrung feststellbar. Im Sinne des Postulates des Ständerates aus dem Jahre 2004 haben wir für das WEF 2005-2006 eine zweijährige Genehmigung beantragt. Aufgrund der positiven Erfahrungen beantragen wir nun, dieses Projekt für drei Jahre zu genehmigen. Die Botschaft umfasst im Detail den Einsatz von maximal 5000 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst für die Jahre 2007, 2008 und 2009, die maximale Dauer des Assistenzdienstes von jeweils 15 Tagen sowie die Berichterstattung an die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte vor und nach den WEF-Jahrestreffen.
Der Bundesrat qualifizierte mit Beschluss vom 28. Juni 2000 den privatrechtlich organisierten jährlichen Anlass WEF aufgrund seiner Bedeutung und Auswirkungen für die internationalen Interessen der Schweiz als ausserordentliches Ereignis im Sinne von Artikel 4 der Abgeltungsverordnung des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Ich bin etwas erstaunt, mit welcher Leichtfertigkeit in den politischen Diskussionen gelegentlich die Bedeutung dieses Anlasses heruntergespielt wird. Ich stelle immerhin fest, dass das WEF für eine ganze Anzahl wichtiger Persönlichkeiten aus verschiedensten Gebieten der Gesellschaft - Politik, aber auch Wirtschaft oder Hilfsorganisationen - heute ein Forum ist, das man sucht, das als Bedürfnis empfunden wird. Das WEF führt immer wieder dazu, dass eine ganze Reihe dieser Leute sich in der Schweiz treffen will. Sie können auch eine negative Plausibilität heranziehen: Wenn die Schweiz auf das WEF verzichten möchte, dann gibt es Dutzende von weltbekannten Orten, die sofort hier in die Lücke springen und diesen Anlass übernehmen möchten.
Das Engagement der Schweiz beschränkt sich auf das, was wir, gestützt auf völkerrechtliche Pflichten, zu leisten verpflichtet sind; nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und schliesslich - wenn schon darüber gesprochen wird, dass es doch enorm sei, was da an Sicherheitsdispositiven bereitzustellen und aufzubauen sei - sei mit einem Wort immerhin erwähnt, dass diejenigen, die das WEF stören wollen, nicht selten mit massivsten Mitteln bereit sind, das zu tun, und dass auch die Verletzung der persönlichen Integrität, gelegentlich sogar auch der Unversehrtheit von Persönlichkeiten in Kauf genommen wird. Also ganz so einseitig ist die Sache dann schon nicht darzustellen, wonach hier jetzt praktisch eine Staatsmacht präsentiert werde, die dann zum Widerstand reize. Insoweit ist die Polizei nur so weit im Einsatz, als es nötig ist. Wenn wir hier die entsprechenden Kräfte bewilligen, heisst das nicht, dass die zwingend in den Einsatz kommen; das heisst vielmehr, dass situationsadäquat die Mittel gebraucht und eingesetzt werden, die eben zur Gewährleistung dieser Sicherheit absolut nötig sind.
Die Einsatzverantwortung liegt bei den zivilen Behörden. Als Kommandant des subsidiären Sicherungseinsatzes hat der Bundesrat den Chef des Führungsstabes der Armee ernannt, der aber im Rahmen des ihm von den zivilen Behörden zugewiesenen Auftrages zu handeln hat. Zur Wahrung der Souveränität in der Luft ist immer wieder, soweit nötig, der Luftraum über Davos während des WEF für den zivilen Flugverkehr eingeschränkt. Die Luftwaffe übt wie bisher den Luftpolizeidienst aus. Soweit es die Bedrohungslage zulässt, können auch weniger einschneidende, rein flugsicherungstechnische Massnahmen zur Gewährleistung des sicheren Flugverkehrs angeordnet werden. Das lässt sich erst unmittelbar vor dem Einsatz bestimmen.
Der Einsatz der Armee verursacht gegenüber einem ordentlichen Ausbildungs- beziehungsweise Flugdienst jährliche zusätzliche leistungsbezogene Aufwendungen von etwa 2 Millionen Franken. Diese Kosten können voraussichtlich im Rahmen der bewilligten Kredite aufgefangen werden. Bei der Vereinbarung über die finanzielle Abgeltung der Sicherheitskosten konnte auf einem konsequent umgesetzten Kostenbewusstsein aller Partner aufgebaut werden. Die Beiträge des Bundes können für den Zeitraum 2007-2009 gegenüber dem Zeitraum 2004-2006 um gesamthaft 0,5 Millionen Franken reduziert werden. Im Falle von ausserordentlichen Ereignissen wie beispielsweise Terroranschlägen würde sich der Bund wie in den Vorjahren mit 80 Prozent an den zusätzlich anfallenden Kosten beteiligen.
Wir bitten Sie, einzutreten und das Geschäft zu genehmigen.