preparatory:AB 69603
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-14
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion tritt auf diese Vorlage ein. Wir haben beim Entscheid, nicht auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten, ein klares Zeichen dahingehend gesetzt, dass wir gegen eine Legalisierung jeglichen Cannabiskonsums waren - und es immer noch sind. Wir haben denn auch im Anschluss an den Entscheid, nicht auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten, im Juni 2004 mit einer parlamentarischen Initiative gefordert, dass das Viersäulenmodell im Gesetz zu verankern ist. Gleichzeitig haben wir verlangt, dass der Konsum von Betäubungsmitteln, einschliesslich Cannabis, verboten bleibt. An dieser Forderung halten wir fest.
Die Diskussion in der Kommission über die verschiedenen parlamentarischen Initiativen unterschiedlichster Stossrichtung hat bald gezeigt, dass bezüglich der Frage der Cannabislegalisierung kein Konsens zu finden ist. Eine Trennung der Frage der Cannabislegalisierung von den übrigen, mehrheitsfähigen Elementen der Vorlage schien daher angezeigt.
Die CVP unterstützt diesen pragmatischen Weg, damit wir in der Drogenpolitik einen Schritt weiterkommen. Für die Legalisierung des Cannabiskonsums oder, wie es die SP neuestens fordert, eine generelle Freigabe des Betäubungsmittelkonsums wird die CVP indes nicht Hand bieten. Bei der Behandlung der Anfang Jahr eingereichten Volksinitiative mit dem Titel "für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz" werden wir über die Legalisierung von Cannabis diskutieren können. Ich kann Ihnen bereits jetzt mitteilen, dass die CVP diese Initiative ablehnen wird. Das Positive an dieser Initiative ist jedoch, dass das Volk die Möglichkeit bekommt, über die Frage der Cannabislegalisierung abzustimmen. Nach diesem Volksentscheid wird dann die Cannabisfrage definitiv zu regeln sein.
Nun zur vorliegenden Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes: Die CVP-Fraktion teilt die Meinung, dass das [PAGE 1860] geltende Gesetz aus dem Jahre 1951 den heutigen Bedingungen nicht mehr zu genügen vermag. Der Revisionsbedarf ist unbestritten. Eine Politik "Es ist nicht, was nicht sein darf" hilft uns in diesem Bereich nicht weiter. Wir haben eine Suchtproblematik, und wir haben die Folgen der Suchtproblematik; wir haben diese Probleme anzugehen.
Die vorliegende Teilrevision entspricht unseren Vorstellungen eines zeitgemässen Gesetzes. Es verankert die Viersäulenpolitik mit den Elementen Prävention, Therapie und Wiedereingliederung, Schadenminderung und Überlebenshilfe sowie Kontrolle und Repression. Namentlich im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes werden Prävention und Früherkennung gestärkt. Der Bund erhält eine Koordinationsfunktion und unterstützt die Kantone bei einem einheitlichen Vollzug des Gesetzes in den Bereichen Prävention, Therapie und Schadenminderung. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für die Prävention und einen verbesserten Jugendschutz. In der praktischen Umsetzung braucht es dazu die Sensibilität und die Mitwirkung aller Bezugspersonen, der Lehrpersonen, der Fachleute und vor allem auch der Eltern. Mit der Meldebefugnis als Instrument der Früherkennung können gefährdete Kinder und Jugendliche erkannt und soziale wie auch gesundheitliche Schäden verhindert oder zumindest frühzeitig erkannt werden, eben bevor es zu spät ist.
Das Gesetz regelt neu auch die medizinische Anwendung von Cannabis und verweist diesbezüglich auf das Heilmittelgesetz. Das Betäubungsmittelgesetz verstärkt aber auch die Repression dort, wo es besonders nötig ist, mit der Verschärfung von Strafbestimmungen, insbesondere auch in Artikel 19b, wo die Kommissionsmehrheit für die Anwendung des Opportunitätsprinzipes eine Altersgrenze setzt. Das heisst: Wer an Minderjährige geringfügige Mengen von Betäubungsmitteln abgibt, wird im Gegensatz zum heute gültigen Gesetz strafbar.
Die CVP-Fraktion wird bei diesem Artikel wie bei den übrigen Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen, insbesondere auch bei den Artikeln 1 und 3e. Wir unterstützen das Ziel der Abstinenz, und wir unterstützen auch die heroingestützte Behandlung als Therapieform in einem eng definierten Rahmen.
Zusammenfassend: Die CVP-Fraktion wird auf die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes eintreten und den Anträgen der Kommission zustimmen.