preparatory:AB 69622
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-14
Wortprotokoll
Wir behandeln heute die Volksinitiative "für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung" nicht materiell, sondern wir haben nur über eine Fristverlängerung zu beschliessen. Diese Frage wurde in der Kommission sehr kontrovers diskutiert. Es ist fraglich, ob es eine Verfassungsänderung braucht, damit wir gewisse Änderungen im KVG hinsichtlich mehr Wettbewerb oder Freizügigkeit bei den Spitalbehandlungen erreichen können. Die Mehrheit der Kommission hat sich aber für eine Fristverlängerung entschieden, insbesondere aus zwei Gründen: Wir haben einerseits einen Beschluss des Ständerates für einen direkten Gegenvorschlag, andererseits haben wir einen OECD-Bericht, welcher diese Problematik der Kantone im Verhältnis zu den Bundesregelungen kritisiert und Lösungsvorschläge aufzeigt.
Die SGK hat beschlossen, eine Subkommission einzusetzen, welche sich mit der Frage eines direkten oder auch eines indirekten Gegenvorschlages auseinandersetzt. Den direkten Gegenvorschlag haben wir in Form der Fassung, welche vom Ständerat beschlossen worden ist. Ein Teil der Kommission ist auch der Ansicht, dass wir den Fortgang der KVG-Revision, insbesondere im Bereich der Spitalfinanzierung, aber auch die Managed-Care-Modelle als indirekten Gegenvorschlag zu dieser Initiative betrachten könnten. Falls diese KVG-Revision wieder scheitern sollte, wäre es wahrscheinlich unerlässlich, eine Verfassungsgrundlage für eine klare Verlagerung der Kompetenz hin zum Bund zu schaffen.
Ich fasse zusammen: Die Kommission hat sich nicht inhaltlich mit dieser Initiative auseinandergesetzt, die Stimmen waren mehrheitlich sehr kritisch gegenüber dieser Initiative, welche mit dem Titel "für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung" wahrscheinlich nicht das aussagt, was sie erreichen kann. Wir haben heute aber nicht materiell zu befinden, sondern wir haben über die Fristverlängerung zu entscheiden.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen, welche mit 16 zu 8 Stimmen für die Fristverlängerung gestimmt hat.