Teuscher Franziska · Nationalrat · 2006-12-14
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2006-12-14
Wortprotokoll
In Artikel 3d wird festgehalten, dass die Kantone für die Behandlung und Betreuung von Drogenkranken zuständig sind. Die Betreuung kann ambulant oder stationär erfolgen. Gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit soll der Bund nur Empfehlungen erlassen, wie die Suchttherapien und Wiedereingliederungsmassnahmen zu finanzieren sind. Damit ist aber die Frage, wer diese Einrichtungen und Therapien bezahlt, noch lange nicht gelöst. Wir stehen hier vor einem grossen Problem. Viele Institutionen mussten in letzter Zeit geschlossen werden, weil sie nicht mehr finanziert werden konnten. Das ist sehr zu bedauern, denn damit entfallen diese Institutionen als wichtige Pfeiler unserer Drogenpolitik. Denn ich frage Sie: Was denken Sie, wo sind dann diese Leute, die eine Therapie brauchen, wenn die Einrichtungen geschlossen sind? Sicher nicht einfach vom Erdboden verschwunden. Mit dem vorliegenden Konzept schiebt der Bund den Kantonen den Schwarzen Peter bei den Finanzen zu. Das wurde auch von verschiedenen Kantonen bemängelt. Die Kantone können diese Kosten nicht einfach so übernehmen.
In Artikel 3d Absatz 3 wird nun festgehalten, dass der Bund zur Finanzierung von Therapien und Wiedereingliederungsmassnahmen Empfehlungen erlassen soll. Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit, dass wir hier eine verbindlichere Regel aufnehmen. Der Bundesrat soll Vorschriften und eben nicht nur Empfehlungen erlassen, wie Betreuung und Behandlung zu finanzieren sind, denn nur so können wir garantieren, dass Behandlung und Betreuung auch in Zukunft sichergestellt und finanziert werden.