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Thanei Anita · Nationalrat · 2000-10-05

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-10-05

Wortprotokoll

Es geht in meiner Parlamentarischen Initiative nicht um etwas Neues, d. h. nicht um die Neueinführung eines kostenlosen Verfahrens, sondern um eine Anpassung an veränderte Verhältnisse.

Das Arbeitsrecht kennt das kostenlose Verfahren bereits heute, eben mit dieser Streitwertgrenze von 20 000 Franken. Mit der Erhöhung wurde zum einen die Anpassung an die Teuerung realisiert. Herr Baumann J. Alexander, ich möchte Ihnen noch die genaue Zahl nennen: Wenn man nämlich von 1988 bis heute aufrechnet, ergäbe das den Betrag von Fr. 26 134,75. Einen solchen Betrag wollen und können wir nicht in das Gesetz aufnehmen. Zum anderen soll diese Initiative zugegebenermassen auch den Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz leicht verstärken.

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens haben sich die meisten Kantone positiv geäussert, auch die Organisationen. Befürwortet wird meine Parlamentarische Initiative auch vom Bundesrat und von einer Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen.

Ich möchte Sie auch noch darauf hinweisen, dass ein Teil der Kantone und auch der sich vernehmlassenden Organisationen sogar eine Erhöhung der Streitwertgrenze auf 50 000 Franken befürwortet hätten. Das heisst, wir sind hier noch sehr moderat geblieben.

Ich möchte ganz kurz noch einmal die Hauptgründe für diese Parlamentarische Initiative in Erinnerung rufen: Wir befinden uns mit dem Arbeitsrecht in der Sozialschutzgesetzgebung, und es ist eine Tatsache, dass für einen grossen Teil der Betroffenen die Gefahr, mit allfälligen Prozesskosten konfrontiert zu werden, eine nicht zu unterschätzende Rechtswegbarriere darstellt. Das ist etwas, was wir insbesondere im Bereich der Sozialschutzgesetzgebung nicht tolerieren können. Besonders wichtig ist die Erhöhung für Kündigungsschutzverfahren; da besteht ein grosses Risiko, weil man hier nicht weiss - obwohl man seriös prozessiert und auch eine Risikoanalyse macht, wie das Herr Baumann J. Alexander vorher gefordert hat -, zu welchem Ermessensentscheid in Bezug auf die Höhe der Entschädigung ein Gericht dann schliesslich kommt.

Zum Schluss erlaube ich mir noch, die Befürchtungen von Herrn Baumann J. Alexander etwas zu relativieren - er hört jetzt nicht zu, sonst würde er merken, dass meine Argumente seit dem letzten Mal leicht schlagfertiger geworden sind -: Er befürchtet, die Erhöhung der Streitwertgrenze führe für die Gerichte und die Kantone sowohl zu einer Mehrbelastung als auch zu Mehrkosten. Es ist eine erwiesene Tatsache, dass heute der Streitwert im arbeitsrechtlichen Verfahren künstlich tief gehalten wird. Das heisst, die Betroffenen werden dann endlich den Betrag einklagen und einfordern, den sie auch zugute haben. Das führt weder zu mehr Prozessen noch zu Mehrkosten. Wenn Sie der Ansicht sind, man könne dieses Problem mit Teilklagen lösen, dann verstehe ich Sie nicht. Das führt ja im Endergebnis auch nicht zu weniger Kosten und zu weniger Prozessen.

Deshalb bitte ich Sie, dieser Parlamentarischen Initiative zuzustimmen.

Noch eine Schlussbemerkung: Gewisse Kantone kennen jetzt schon ein kostenloses Verfahren, zum Teil ohne Streitwertgrenze; diese Kantone werden auch nicht von Prozessen überflutet.