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Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-12-18

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-12-18

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für die gute Diskussion zu diesem nicht einfachen Thema, das Sie gewählt haben und das dem Bundesrat auch die Möglichkeit gegeben hat, in Erfüllung eines Postulates Ihrer Aussenpolitischen Kommission klärende Antworten auf viele gestellte Fragen zum Zusammenhang zwischen der Sicherung des Service public und den Verhandlungen im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen - eben dieses Gats - in einer breiten Form in einem Bericht darzustellen. Der Bericht unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung des Dienstleistungshandels für die Schweizer Volkswirtschaft. Wir sprechen hier von über 70 Prozent des schweizerischen Bruttoinlandprodukts und entsprechend zahlreichen Arbeitsplätzen in unserem Land.

Das Gats ist ein flexibles aussenwirtschaftspolitisches Instrument. Diese Flexibilität erlaubt es, hinsichtlich der verschiedenen Dienstleistungssektoren in den individuellen Verpflichtungslisten jedes WTO-Mitglieds Verpflichtungen zum Marktzugang und zur Inländerbehandlung zu verankern. Vorbehalte gegenüber eingegangenen Verpflichtungen können dabei einerseits durch horizontale Ausnahmeklauseln und andererseits separat innerhalb der Bestimmungen zu den einzelnen Dienstleistungssektoren definiert werden. Sogenannte horizontale Ausnahmeklauseln umfassen dabei automatisch alle verpflichteten Dienstleistungssektoren. Ausnahmen und Vorbehalte innerhalb der Bestimmungen zu einem Dienstleistungssektor hingegen betreffen nur diesen.

In Diskussionen über das Gats wurde die Frage eingebracht, weshalb die Schweiz zum Schutz des Service public keine allgemeine horizontale Ausnahmeklausel in ihre Verpflichtungsliste aufnimmt. Auch Herr Gysin hat das heute wieder gefordert. Die Antwort tritt eigentlich deutlich zutage, wenn wir die einzelnen Regulierungen im Service public betrachten. Zum Beispiel sieht das regulatorische Umfeld des Bildungssektors grundsätzlich anders aus als die Regulierungen etwa zum öffentlichen Verkehr, und diese wiederum unterscheiden sich stark von den gesetzlichen Bestimmungen über den Gesundheitssektor oder die Postdienstleistungen. Eine sektorübergreifende Behandlung des Service public in den Gats-Verpflichtungslisten mittels einer horizontalen Ausnahmeklausel wäre genau für diese unterschiedlichen Sektoren damit ungünstig. Der Bundesrat hält fest, dass ein allfälliger horizontaler Ausschluss in den Schweizer Gats-Verpflichtungslisten zum Schutz des Service public kein passender Weg ist und ihren Interessen zuwiderlaufen würde. Jeder Sektor soll mit seinen Besonderheiten betrachtet werden. [PAGE 1915]

Die Linie des Bundesrates zum Service public ist folgende: Es werden keine Verpflichtungen eingegangen, welche den bestehenden Gesetzgebungen zum Service public widersprechen. Konkret heisst dies, dass entweder gar keine Verpflichtungen eingegangen worden sind oder dass wir entsprechende Vorbehalte je nach Regulierung des Service public im betroffenen Dienstleistungssektor vorgenommen haben. Der Bundesrat hat mit dieser Haltung sowohl in den Verhandlungen wie auch in der Anwendung der bestehenden Verpflichtungen in der Praxis Erfolg gehabt. Seit Bestehen des Gats gibt es keine Fälle, bei denen der gesetzlich verankerte Service public wegen des Gats in irgendeiner Weise beschnitten worden wäre. Die Flexibilität des Gats ist vielmehr keine Gefahr für den Service public, sondern im Gegenteil ideal für dessen Schutz.

Zur Frage der Auswirkungen von durch die Schweiz übernommenen Verpflichtungen zur Inländerbehandlung von ausländischen Dienstleistungsanbietern hat Herr Müller die treffenden Ausführungen getätigt. In diesem Fall muss ausländischen Dienstleistungsanbietern, die sich in der Schweiz niedergelassen haben, dieselbe Behandlung für Subventionen zugestanden werden, wie sie für Schweizer Dienstleistungsunternehmen gilt. Dies betrifft alle Ebenen des Staates, sowohl den Bund als auch die Kantone und die Gemeinden. Allgemein gesagt heisst dies, dass im Fall von bestehenden Verpflichtungen das Gewähren von Subventionen nicht zu einer De-facto-Diskriminierung von in der Schweiz niedergelassenen ausländischen Dienstleistungsanbietern führen darf. Selbstverständlich bleiben aber andere nichtdiskriminierende Entscheidkriterien für die Gewährung von Subventionen vorbehalten, und sie dürfen weiterhin selektiv ausgerichtet werden.

Zur Frage von Herrn Gysin betreffend die Transparenz möchte ich darauf hinweisen, dass es bei Verhandlungen Spielregeln gibt, die auch für die Schweiz gelten. Die Verhandlungsdelegationen haben alles darangesetzt, alle interessierten Kreise ständig zu informieren. Ich war seit meinem Amtsantritt dreimal in Ihrer APK und habe die Fragen, die mir gestellt wurden, beantwortet. Wenn sie nicht gestellt werden, erteile ich von mir aus keine Ratschläge.

Wir haben auch festgehalten, dass es in Verhandlungen nicht üblich ist, die an die Verhandlungspartner gerichteten Begehren zu publizieren. Das macht keines der WTO-Mitglieder. Hingegen publiziert die Schweiz sämtliche Offerten des Landes auf dem Internet. Sie werden auch sonst publiziert. Was unsere Angebote betrifft, können Sie sich somit Ihre Fragen über das Internet beantworten lassen.

Auch was Sie betreffend Evaluierung gesagt haben, ist so nicht korrekt: Die WTO führt ein Evaluierungsprogramm, und dabei haben mehrere Entwicklungsländer Berichte über die Auswirkungen und Möglichkeiten des Gats vorgelegt. Sie wurden auch durch Finanzmittel von Geberländern bei der Erarbeitung solcher Untersuchungen unterstützt.

Zu den Ausführungen von Herrn Walter, der generell die WTO-Spielregeln beurteilt, möchte ich zwei Korrekturen anbringen. Die Doha-Runde ist nicht gescheitert. Sie wurde im Juni sistiert, und seit Ende November laufen die Verhandlungen wieder auf der technischen Ebene. Sie wissen, dass somit die Verhandlungen weitergeführt werden. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie schnell dies zu einem Ziel führt, aber die Staatengemeinschaft ist sich einig, dass wir den multilateralen Ansatz unbedingt weiterführen müssen. Im Gegensatz zu Ihren Ausführungen ist sich die Mehrheit der Länder einig, dass wir gerade die Verbindung der verschiedenen Dossiers vorantreiben müssen, sonst würde das nämlich gerade für die Schweiz zu sehr schwierigen Ergebnissen führen. Wir haben ein Interesse im Bereich der Dienstleistungen, im Bereich des Marktzuganges für unsere Industrieprodukte, dass möglichst viele Marktzugänge verbessert werden. Bezüglich des Bereiches der Landwirtschaft nehmen wir, das ist Ihnen bestens bekannt, eine restriktive Position ein. Nur wenn es uns gelingt, die Staatengemeinschaft auf Flexibilität für die Erzielung eines guten Gesamtergebnisses zu verpflichten, wird diese Doha-Runde auch zu einem guten Ergebnis führen - für die Entwicklungsstaaten, für die bereits über diesen Schritt hinausgewachsenen Schwellenländer wie auch für die Industrienationen, wie die Schweiz eine ist.

Sie sehen, dass der Bundesrat das Gats zur Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes benutzt, wobei auch der Schutz des Service public sowie die Beachtung möglicher Auswirkungen auf die Subventionspolitiken nicht zu kurz kommen. Das Gats ist ein wichtiges Element unserer Schweizer Aussenwirtschaftspolitik. Unsere Wirtschaft zählt darauf. Ich danke für die wohlwollende Entgegennahme dieses Berichtes.