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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-18

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-18

Wortprotokoll

Herr Lang erkundigt sich betreffend die Angelegenheit Gefangenentransporte der CIA über schweizerisches Gebiet. Im Zusammenhang mit allfälligen illegalen Gefangenentransporten über schweizerisches Territorium hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bereits darüber informiert, dass die Bundesanwaltschaft ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren führt. Die Untersuchungen der Bundesanwaltschaft drehen sich um den Verdacht der Widerhandlungen gegen Artikel 271, "Verbotene Handlungen für einen fremden Staat", und Artikel 183 des Strafgesetzbuches, "Freiheitsberaubung und Entführung". Beim Straftatbestand gemäss Artikel 271 StGB handelt es sich um ein sogenanntes politisches Delikt, bei welchem es für die gerichtliche Verfolgung der Ermächtigung durch den Bundesrat bedarf. So weit die Stellungnahme des Bundesrates.

Was der Bundesrat bei der Verabschiedung dieser Antwort noch nicht wissen konnte - und wir auch nicht -, ist unterdessen eingetreten. Ich sage Ihnen das, ohne dass es der Bundesrat bereits beschlossen hat: Am 14. Dezember hat die Bundesanwaltschaft dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement nämlich die Akten zum Entscheid über Erteilung oder Verweigerung der Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung gemäss Artikel 105 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege unterbreitet. Dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes oder - nach den Kriterien von Artikel 3 der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement - dem Bundesrat steht somit der Entscheid nach dem Opportunitätsprinzip zu, ob diese mutmasslichen Straftaten gerichtlich verfolgt werden sollen.

Dieser Entscheid ist natürlich noch nicht gefallen. Bis zum Entscheid kann keine weitere Information der Öffentlichkeit erfolgen.

Für die Erteilung von Flugbewilligungen - das ist die zweite Anfrage - ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt, das Bazl, zuständig. Die Bedingungen und Auflagen im Zusammenhang mit US-Überflügen wurden bereits vor einem Jahr überarbeitet. Solange keine neuen gesicherten Erkenntnisse vorliegen, drängen sich im Hinblick auf die Erteilung der Bewilligung für das Jahr 2007 keine weitergehenden Massnahmen auf. Im Übrigen spricht sich das Bazl vor Erteilung der Bewilligung jeweils mit den zuständigen Stellen im EDA und im VBS ab.

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