Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-19
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-19
Wortprotokoll
Artikel 9 sieht neu Ausnahmen vom Patentschutz vor; bei allen aufgezählten Punkten gilt also der Patentschutz nicht mehr. Insbesondere ist das Forschungsprivileg darin enthalten, und in Absatz 1 Buchstaben e - der jetzt zur Diskussion steht - und f sind wichtige Einschränkungen zugunsten der landwirtschaftlichen Kreise vorgesehen. Diese beschlagen auch die Fragen, die Herr Zemp heute Morgen gestellt hat. Auch dieses Anliegen der landwirtschaftlichen Kreise wurde gehört. Herr Hämmerle hat gesagt, ich hätte von Kompromissen gesprochen. Der letzte war ein Kompromiss zwischen der Industrie und den Forschungslabors. Das hat mit diesem Artikel nichts zu tun. Aber dieser Artikel berücksichtigt natürlich die Anliegen der Landwirtschaft; das haben wir in der Botschaft geschrieben.
Die Einschränkungen sind zugunsten der landwirtschaftlichen Kreise, und die Vorschläge gehen sehr weit. So ist zum Beispiel das Züchterprivileg keine Selbstverständlichkeit. Anders als beim Sortenschutz - es wurde von Frau Fässler auf den Sortenschutz hingewiesen - besteht es schon vor der Vermarktung einer neuen Sorte. Der Sortenschutz beginnt erst viel später, bei der Vermarktung. Damit ist der Zugang zu den genetischen Informationen in einem sehr frühen Zeitpunkt gegeben. Das ist der Sinn dieses Artikels.
Der vorliegende Minderheitsantrag geht noch sehr viel weiter. Man kann natürlich den Patentschutz aufheben, wenn man will. Aber Sie müssen sehen: Jeder Züchter kann patentiertes biologisches Material für die Zucht verwenden; das ist gegeben. Und anders als beim Sortenschutz ist dies - wie gesagt - frühzeitig möglich. Wenn ein Züchter eine Erfindung bei seiner Züchtung nutzt, weil diese seiner Züchtung besonders gewünschte Eigenschaften verleiht, so soll er natürlich auch dafür bezahlen müssen. Sonst ist ja derjenige, der ein Patent gratis nutzt, bessergestellt als derjenige, der ein Patent besitzt. Derjenige, der ein Patent besitzt und das dann nutzt, muss natürlich für seine Ware etwas haben, und das würde man hier ausschliessen. Also: Den Handel hier mit einzubeziehen, das bedeutet natürlich eine Aufhebung des Patentes, und das würde von allen, die dieses Patent aushebeln wollen, gebraucht. Nicht wahr, wir sprechen jetzt da von Bauern, aber es geht um Züchter, und diese sind natürlich in diesen Bereichen, auch weltweit gesehen, nicht die normal tätigen Bauern.
Darum sind wir der Meinung, dass wir hier die Züchterprivilegien gerade für die Bauern weit gefasst haben. Aber wenn es dann vermarktet werden soll, vertrieben werden soll - das ist zu einem viel späteren Zeitpunkt -, muss man natürlich eine Lizenzgebühr bezahlen, das wäre sonst nicht in Ordnung.
Darum bitten wir Sie, bei diesem Artikel der Mehrheit und dem Bundesrat zuzustimmen.