preparatory:AB 69929
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-19
Wortprotokoll
Wir kommen jetzt bei jedem Artikel wieder auf die Grundfragen zurück. Ich möchte diese Grundfragen aber nicht mehr behandeln, weil ich sie am Anfang behandelt habe.
Es gibt Leute, die aus ethischen Überlegungen heraus nicht nur die Patentierung, sondern auch die Forschung auf diesem Gebiet ablehnen - dann müssen sie auch Patente verbieten. Dann gibt es solche, die sagen: Nein, die Forschung lassen wir zu, aber die Patentierung nicht; dies in der Meinung, die Forschungsresultate seien dann allen zur Verfügung gestellt - nur würde dann, wie anfangs erwähnt, niemand mehr forschen, weil es einfach zu wenig gemeinnützige Menschen gibt, die Hunderte von Millionen Franken investieren. Übrigens ist es auch der Staat nicht: Wenn es der Staat tut, muss er das Geld auch jemandem wegnehmen, um Forschungsresultate zu erzielen, die er nicht verwerten kann. Das ist der Kreislauf.
Die Patentierung von Sequenzen von Genen ist auf andere Weise umstritten, und dazu möchte ich jetzt sprechen. Viele befürchten nämlich, dass die Forschung durch Patente auf Sequenzen von Genen behindert werden könnte. Das wäre vor allem dann der Fall, wenn der Forschungs- und der Schutzumfang ausserordentlich gross wären. Das ist ernst zu nehmen, denn ein zu weiter Patentschutz hindert die Forschung, und ein zu enger behindert die Forschung ebenfalls, weil niemand mehr daran interessiert ist. Dieser Sorge trägt der Entwurf mit einer Zahl von Schranken Rechnung. Das war die wesentliche Aufgabe in diesem Gesetz, eben diese Gratwanderung zu machen - wir kommen dann darauf im Rahmen der Detailberatung zu sprechen -; dort haben wir noch mehr solcher Schranken aufgeführt. Forschungsfreiheit und Forschungsanreiz sind durch diese Schranken sichergestellt, und das war auch die grosse Diskussion zwischen forschenden Unternehmen sowie kleinen und grossen Universitätsinstituten, um hier einen Weg zu finden, was man schützen muss, damit es noch interessant ist zu forschen, und welche Schranken man errichten muss, damit andere später eben nicht mehr im betreffenden Gebiet forschen können.
Artikel 1b lässt daher Patente auf Sequenzen von Genen ausdrücklich zu. Ein gänzliches Verbot der Patentierung von Gensequenzen, wie es die Minderheit will, wäre unangebracht. Es würde jeden Anreiz in der privaten Forschung nehmen. Teure Forschungsergebnisse könnten kostenlos kopiert werden. Die Forschung wäre so nicht mehr finanzierbar.
Zu Absatz 2: Dieser regelt die Anforderungen an den Patentschutz von Erfindungen betreffend Sequenzen von Genen. Vorausgesetzt wird vor allem, und das ist eine wesentliche Schranke, dass die Sequenz, ihre Herstellung und ihre Funktion ganz konkret beschrieben sind. Eine Funktion umfasst jede nützliche Wirkung oder Eigenschaft, die ein technisches Problem löst. So kann durch eine Patentierung nicht einfach ein ganzes Gebiet von weiterer Forschung ausgeschlossen werden, ohne dass man eine Funktion sieht. Neben der Beschreibung einer Funktion sind auch noch die Voraussetzungen zu erfüllen, die für alle Erfindungen gelten. Wovon rede ich? Um wieder ein praktisches Beispiel zu zeigen: Wenn Sie eine Gensequenz haben und daraus ein Protein gewinnen, z. B. Insulin, und dies nur beschreiben, dann ist das noch nicht patentwürdig, sondern Sie müssen diesen chemischen Stoff mit seiner Funktion nachweisen. Sie müssen nachweisen, dass er konkret benutzbar ist, hier nämlich zur Bildung von Blutkörpern. Das ist Voraussetzung für ein Patent für die Erfindung der Herstellung von menschlichem Insulin; das ist das Entscheidende. Das ist natürlich eine grossartige Erfindung, ist für sehr viele Menschen wichtig und ist erfunden worden, weil der Anreiz besteht, dass man eine erfolgversprechende Erfindung patentieren kann und nachher nicht jeder einfach gratis und franko etwas benutzen kann, zu dem er nichts beigetragen hat. Sie sehen, das ist die Schranke.
Natürlich vorkommende Sequenzen sind nach Absatz 1 nicht patentierbar. Im Interesse der Forschung geht das Patentierungsverbot in Absatz 1 sogar weiter, als es die Abgrenzung von Erfindung und Entdeckung erfordert. Es ist hier gesagt worden, das sei etwas Künstliches. Es geht noch weiter, über diese Abgrenzung hinaus. Das ist anders als in Amerika. In Amerika sind Entdeckungen patentierbar. Das Verbot erstreckt sich zusätzlich auf Sequenzen von Genen in naturidentischer, isolierter Form. Es sollen Patente verhindert werden, in denen die relevanten Abschnitte eines Gens zu wenig genau umschrieben sind. Das könnte zu Unsicherheiten führen. Hier haben wir also das Maximum oder das Optimum gemacht, um eben Forschungsfreiheit und Forschungsanreiz in Einklang zu bringen.
Ich bitte Sie, immer zu beachten: Es geht um praktisch ausserordentlich wichtige Dinge, welche die Menschheit gerade bei der Gesundheit massiv vorwärtsgebracht haben und vorwärtsbringen werden.