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preparatory:AB 69932

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage, was wir mit den Bausteinen des Lebens machen dürfen und wieweit solche Forschungen allenfalls kommerzialisiert, also auch patentiert werden können. Unsere Fraktion ist sehr kritisch und sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, dass wir eben mit den Bausteinen des Lebens experimentieren und pröbeln. Wir meinen, hier sei Vorsicht geboten.

Bei den entsprechenden Spezialgesetzen haben wir bezüglich der Forschungsmöglichkeiten diesen Standpunkt klar vertreten, sind aber unterlegen. Hier können wir es nicht noch einmal zur Sprache, in die Diskussion und zum Entscheid bringen. Diese Entscheide sind gefallen, und wir müssen sie akzeptieren und akzeptieren sie auch. Wir sind aber der Meinung, dass jetzt, wo es um einzelne Teile dieser Forschung und um dieses Zusammensetzen der Bauteile des Lebens geht, eben auch noch ein anderes Element, nämlich die Frage, wie viel Respekt und Ehrfurcht wir vor der Schöpfung haben, uns gebietet, allenfalls eben auch hier Schranken zu setzen. Wir sind eigentlich der Meinung, dass dies in den genannten Spezialgesetzen früher hätte enger limitiert werden müssen. Das ist nicht der Fall, und jetzt haben wir die Möglichkeit, hier wenigstens mit der Minderheit eine entsprechende Schranke zu setzen.

Wir gehen von Folgendem aus - es geht ja hier wiederum um die Patentierbarkeit und nicht um die Frage, ob man mit diesen einzelnen Teilen, aus denen Leben aufgebaut ist, experimentieren dürfe, sie anders zusammensetzen, neue Resultate suchen dürfe -: Wenn das schon gemacht wird, dann soll es nicht als kommerzielle Angelegenheit, für Gewinn und aus Gewinnstreben gemacht werden, sondern dann soll es offen gemacht werden, sollen die Resultate allen zur Verfügung stehen, soll diese Forschung einsichtig sein und auch weiter benützt werden können. Wenn schon positive Resultate für die Gesundheit, die Heilung von gewissen Krankheiten oder Vorbeugemassnahmen damit gefunden werden, dann sollen diese nicht kommerzialisiert werden und auch nicht so teuer werden, dass sie nur einem gewissen Teil der Menschheit zur Verfügung stehen - also wenn schon, dann! Aber sie sollen sicher nicht patentierbar sein, und der Zugang zu ihnen soll nicht über die Wirtschaftlichkeit für die Menschheit wiederum eingeschränkt werden können. Im Grunde genommen sind wir aber der Meinung, dass hier dem Experimentieren und Pröbeln eigentlich ein Ende gemacht werden müsste.

Aus all diesen Gründen stimmen wir dem Antrag der Minderheit I zu. Aus unserer Sicht ist es hier auch eine entscheidende Weichenstellung dafür, wie wir uns in diesen sehr heiklen ethischen Fragen verhalten wollen.