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AB 69952

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 1a die Mehrheit.

Es ist unbestritten, der menschliche Körper und Bestandteile des menschlichen Körpers in ihrer natürlichen Umgebung sind nicht patentierbar. Das sind keine Erfindungen, aber bei Körperteilen, die technisch bereitgestellt werden und deren Nutzeffekt angegeben wird, handelt es sich um Erfindungen, wenn sie eine signifikante Neuerung darstellen. Aus patentrechtlicher Sicht ist daher die Patentierbarkeit gegeben. Es ist klar, die Patentierung könnte und müsste verweigert werden, wenn diese Erfindungen gegen die öffentliche Ordnung oder gegen das Gentechnikgesetz oder gegen das Stammzellenforschungsgesetz verstossen würden. Artikel 1a ist also ethisch vertretbar. Die Minderheit will hier quasi durch die Hintertüre faktisch das verbieten, was ihr beim Gentechnikgesetz und beim Stammzellenforschungsgesetz nicht gelungen ist. Für uns, für die CVP-Fraktion, gibt es keinen Grund, dieser Minderheit zu folgen, und es gibt [PAGE 1930] keinen Grund, die Patentierung solcher Erfindungen zu verweigern.

Wir stimmen deshalb ganz klar der Mehrheit zu.