Thanei Anita · Nationalrat · 2006-12-19
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, die Minderheitsanträge zu den Artikeln 8a, 8b und auch 8c zu unterstützen.
Artikel 8 fixiert die grundsätzliche Wirkung des Patentes, nämlich das Ausschliesslichkeitsrecht mit Abwehrfunktion. In den Artikeln 8a bis 8c ist die Reichweite des Schutzes geregelt. Hier ist zu unterscheiden zwischen Erzeugnis- und Verfahrens-, genauer Herstellungspatent. Bei Letzterem war kraft bisherigen Gesetzes lediglich das unmittelbare Erzeugnis des Verfahrens geschützt. Das ist in der alten Bestimmung von Artikel 8 Absatz 3 so geregelt. Neu wird dieser abgeleitete Stoffschutz in Artikel 8a geregelt und erweitert. Absatz 1 entspricht dem bisherigen Absatz 3 von Artikel 8. Absatz 2 erstreckt den Schutz für biologische Erzeugnisse auf weitere Erzeugnisse, die durch deren Vermehrung entstanden sind. Das heisst, die Folgegenerationen werden geschützt, solange das Erzeugnis noch die Eigenschaften des ursprünglichen aufweist.
In Artikel 8b wird etwas Ähnliches geregelt: "Betrifft die Erfindung ein Erzeugnis, das aus einer genetischen Information besteht oder eine solche enthält, so erstreckt sich die Wirkung des Patents auf jedes Material, in das dieses Erzeugnis eingebracht wird ...." Die Ausdehnung des abgeleiteten Stoffschutzes geht der SP-Fraktion zu weit. Daran können auch das Züchterprivileg und weitere Einschränkungen zugunsten der Landwirtschaft nichts ändern. Mit dieser Regelung kann nur noch die Pharmaindustrie mithalten, und das führt zu einer preistreibenden Monopolstellung. Das akzeptieren wir insbesondere aus Sicht der Konsumierenden nicht.
Bei Artikel 8c kommt dazu, dass noch viele Fragen offen sind. Mangels Erfahrungswerten kann man nicht ansatzweise voraussagen, welches die Konsequenzen dieser Schutzausweitung sind. Klar ist jedoch, dass auch dieser anvisierte Schutz ein grosses weiteres Forschungspotenzial abblockt.
Ich bitte Sie also, auch bei den Artikeln 8a bis 8c den Minderheiten zu folgen.