Pfister Gerhard · Nationalrat · 2006-12-19
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier der Fassung des Bundesrates die Treue zu halten. Es geht um die Angelegenheit einer kleinen Minderheit von Kantonen. Worum geht es?
Das Gesetz sieht auf Wunsch der betroffenen Kantone vor, dass es auch in denjenigen Kantonen, die nur ein Mitglied des Nationalrates stellen und dieses daher im Majorzverfahren wählen, nur einen Wahlgang gibt. Wer in diesem Wahlgang die meisten Stimmen erzielt, ist gewählt. Unter den sechs Kantonen kennen bisher zwei Kantone, Ob- und Nidwalden, ein Wahlanmeldeverfahren. Der Kanton Uri will dieses Verfahren neu ebenfalls anwenden. Wenn man dabei bis zu einem bestimmten Tag vor der Wahl die Kandidatur nicht angemeldet hat, ist man nicht wählbar; entsprechende Stimmen wären ungültig.
Sie müssen sich vorstellen, dass in Majorzkantonen ohne Wahlanmeldeverfahren grundsätzlich alle 4,9 Millionen Schweizer Stimmberechtigten wählbar sind. Die Schreiber des Kantons Obwalden machen jetzt jedoch geltend, dass [PAGE 1983] es ihnen ohne Zugriff auf ein Verzeichnis aller Stimmberechtigten gar nicht möglich ist zu beurteilen, ob eine handschriftlich aufgeführte Person überhaupt existiert. Das ist zweifellos zutreffend, wenn auch bis jetzt nicht match- oder wahlentscheidend, wie die Erfahrung zeigt. Zudem kann natürlich auch angeführt werden, dass eine Stimme nur dann gültig ist, wenn der Wählerwille eindeutig eruierbar ist. Das ist natürlich gerade bei Kandidaten problematisch, deren Namen jetzt nicht unbedingt den Originalitäts- oder Singularitätspreis gewinnen könnten. Ich verzichte auf Beispiele, um niemanden zu kränken. Aber gerade bei solchen Kandidaten kann das Anliegen der Majorzkantone durchaus nachvollzogen werden. Diese kleine Einschränkung der Wahlfreiheit, gewünscht von den Kantonen, bringt eine Klärung des Wählerwillens.
Die Kommissionsmehrheit ist mit diesem Anliegen etwas ungnädig umgegangen. Ich habe den Minderheitsantrag vor allem deshalb gestellt, damit der Ständerat Gelegenheit hat, sich als Hüter des Föderalismus zu profilieren. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Ständerat hier einem Antrag gemäss der Mehrheit folgen würde. Deshalb scheint es mir aus Sicht unserer Kammer als sinnvoll, hier keine Differenz aufzubauen, auf die der Ständerat vermutlich nicht einschwenken würde. Etwas föderalistische Höflichkeit, einem Anliegen einer Minderheit von Kantonen stattzugeben, auch wenn man eine abweichende Meinung hat, schadet auch unserer Kammer ab und zu nicht.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.