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Schelbert Louis · Nationalrat · 2006-12-19

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion unterstützt die parlamentarische Initiative Burkhalter 04.463, "Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen", und beantragt, dem Entwurf der SPK zuzustimmen. Die grüne Fraktion unterstützt die Initiative auch, wenn in der Eventualabstimmung der Antrag Müller Philipp angenommen werden sollte.

Insgesamt verstehen wir die Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda". Generell teilen wir die Haltung, dass der Bundesrat die Öffentlichkeit kontinuierlich, rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit informieren muss. Dass er dabei die Grundsätze der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit beachtet, erachten wir Grünen als unabdingbar. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtes zur behördlichen Information vor kantonalen Volksabstimmungen.

Im Übrigen freut es uns, dass mit der gesetzlichen Regelung dieser Materie ein altes "grünes" Anliegen umgesetzt werden kann. Zur Informationstätigkeit der Behörden gehört auch die Information der Bevölkerung vor Volksabstimmungen. Ohne diese Informationen könnten die Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungsprozessen nicht wirklich teilnehmen. Das erste Mittel dafür sind auf jeden Fall die Abstimmungserläuterungen: Sie müssen eine kurze und sachliche Darstellung des Gegenstandes enthalten. Dazu können aber auch weitere Auftritte dienen, wenn sie zur freien Willensbildung der Stimmberechtigten beitragen.

Zu den Stärken der Vorlage gehört, dass sie den Bundesrat zur Information verpflichtet, was ganz klar von Behördenpropaganda zu unterscheiden ist. Es kann und darf nicht darum gehen, dass der Bundesrat die Stimmberechtigten manipuliert und in einem bestimmten Sinn und im Hinblick auf das Abstimmungsverhalten lenkt. Die Stimmberechtigten müssen aber die Sicht der Behörden kennen, und sie müssen namentlich auch die Sicht der Bundesversammlung kennen. Propaganda dagegen macht den Meinungsbildungsprozess nicht nachvollziehbar, sondern verschleiert ihn letztlich. Deshalb ist sie schon im geltenden Recht gar nicht zulässig.

Mit Befremden nahm die Fraktion vom Vorbehalt des Bundesrates im Rahmen der Kommissionsberatungen Kenntnis: "Der Bundesrat behält sich jedoch vor, eine von der Parlamentsmehrheit abweichende Abstimmungsempfehlung abzugeben." Auch wenn er das nicht inflationär täte, widerspricht dies unserem Demokratieverständnis. Natürlich soll der Bundesrat auch seine ursprünglichen Überlegungen darlegen können, denn der Prozess hin zu einer Vorlage ist einer ihrer Bestandteile und ermöglicht erst, sie zu verstehen. In erster Linie ist der Bundesrat aber verpflichtet, die Haltung der Bundesversammlung zu erläutern. In der Bundesverfassung ist die Hierarchie klar umrissen: Die Bundesversammlung übt die oberste Gewalt im Bund aus, sie ist das Wahlorgan des Bundesrates. Der Bundesrat ist als Exekutive die oberste leitende und vollziehende Behörde. Wer das gerne anders hätte, muss zuerst die Bundesverfassung ändern. Wir Grünen wollen das in diesem Punkt sicher nicht.

Zu den Begrifflichkeiten und damit auch zum Antrag der Minderheit II (Weyeneth): Die Begrifflichkeiten in Artikel 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte lauten im Einzelnen:

1. Kontinuität: Damit ist gewährleistet, dass allfällige Gegner frühzeitig reagieren können.

2. Sachlichkeit: Mit diesem Begriff wird der Bundesrat verpflichtet, die Vorteile und die Nachteile einer Vorlage darzulegen und bestehende Unsicherheiten zu benennen.

3. Transparenz: Mit diesem Begriff wird verhindert, dass der Bundesrat verdeckt Einfluss nimmt. Alle interessierten Kreise müssen Zugang zu offiziell aufbereiteten Unterlagen haben. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch mit der Kommission, dass der Bundesrat die Kosten für die Informationsarbeit vor Abstimmungen jährlich beziffert und offenlegt.

4. Die Verhältnismässigkeit schliesslich ist ein Verfassungsgrundsatz, der in allen Teilen des Verwaltungshandelns zu beachten ist.

Ziel der Informationstätigkeit muss immer die freie Willensbildung der Stimmberechtigten sein.

Die grüne Fraktion beantragt, den Antrag der Minderheit I (Amstutz) abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten. Wir bitten Sie, auch den Antrag der Minderheit II (Weyeneth) abzulehnen.

Noch kurz zu den Einzelanträgen: Der Antrag Müller Philipp will dem Bundesrat weitere Türen öffnen. Das finden wir nicht nötig. Indem der Bundesrat Transparenz schaffen muss, kann er sich thematisch genügend einbringen.

Zum Antrag Stamm: Soweit in diesem Antrag Propaganda angesprochen ist, ist er in unseren Augen unnötig. Was den Teil der Kampagnen angeht, denken wir, dass die geltenden Vorschriften und insbesondere die neuen Bestimmungen ausreichen.

Wir bitten Sie, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" zu verlängern. Wird die Fristverlängerung abgelehnt, melden wir uns noch einmal zu Wort.